Presseschau

Anlage-Skandale bei DVAG

Erneut rücken problematische Beratungspraktiken bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), einem der größten Finanzvertriebe Deutschlands, in den Fokus der Öffentlichkeit. Nachdem der ARD Marktcheck über eine geschädigte Anlegerin berichtete, deckte kürzlich auch "Die Zeit" einen weiteren Fall auf, bei dem eine junge Kundin mit einer Vielzahl unpassender und teurer Finanzprodukte überlastet wurde.

Anlage-Skandale bei DVAG: Medien berichten – Was betroffene Verbraucher tun können

Erneut rücken problematische Beratungspraktiken bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), einem der größten Finanzvertriebe Deutschlands, in den Fokus der Öffentlichkeit. Nachdem der ARD Marktcheck über eine geschädigte Anlegerin berichtete, deckte kürzlich auch "Die Zeit" einen weiteren Fall auf, bei dem eine junge Kundin mit einer Vielzahl unpassender und teurer Finanzprodukte überlastet wurde.

Als Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) sehen wir in diesen Berichten leider eine Bestätigung der Risiken, denen Verbraucher bei provisionsgetriebener Finanzberatung ausgesetzt sein können.

Fall 1: Verlust durch riskante Anlage (ARD Marktcheck)

Die langjährige DVAG-Kundin Martina Beils verlor 50.000 Euro durch eine Anlage in die inzwischen insolvente NG Grundbesitz GmbH. Ihre DVAG-Beraterin hatte die Investition als sicher dargestellt, abgesichert durch eine Teilgrundschuld. Diese war jedoch, wie sich herausstellte, nicht notariell beglaubigt. Ein Beratungsprotokoll fehlte laut der Kundin ebenfalls. Gegen den Geschäftsführer der NG Grundbesitz GmbH wird wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung ermittelt.

Fall 2: Überfrachtet mit unpassenden Verträgen ("Die Zeit")

"Die Zeit" berichtete über die 22-jährige Lisa Engel. Ein DVAG-Berater schloss mit ihr zahlreiche Finanzprodukte ab, darunter vier fondsgebundene Rentenversicherungen, fünf Fondssparpläne, eine Risiko-Lebensversicherung und einen Bausparvertrag. Die monatlichen Kosten von über 1.400 Euro überstiegen bei Weitem ihre finanziellen Möglichkeiten (Netto-Gehalt: knapp 2.000 Euro). Der Berater suggerierte ihr jederzeitigen Zugriff auf ihr Kapital, doch als Frau Engel Geld für ein Auto benötigte, war dieses in langfristigen Produkten gebunden und nicht verfügbar.

Die Verbraucherzentrale kam zu dem Schluss, dass die vermittelten Produkte nicht zur finanziellen Situation der Kundin passten. Generali, der Exklusivpartner der DVAG, lehnte eine Rückabwicklung ab und behauptete, die Beratung sei korrekt gewesen. Laut "Die Zeit" ist dies kein Einzelfall; es gebe Hinweise darauf, dass Kunden systematisch mit ungeeigneten Produkten ausgestattet würden.

Die Verantwortung des Finanzvertriebs

In beiden Fällen weist die DVAG eine direkte Verantwortung tendenziell von sich und verweist auf die rechtliche Eigenständigkeit ihrer Vermögensberater.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist diese Haltung jedoch kritisch zu sehen. Experten betonen, dass eine Haftung der DVAG durchaus in Betracht kommt. Wichtige Argumente dafür sind:

  • Beratungen finden oft in DVAG-Räumlichkeiten statt, und die Berater treten als Repräsentanten der Marke DVAG auf.
  • Die Vermittlung von Produkten, die nicht zum Risikoprofil des Kunden passen (mangelnde "anlegergerechte" Beratung), stellt eine Pflichtverletzung dar.
  • Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Beratungsprotokollen ist ein klares Indiz für Fehlverhalten und erschwert die Beweisführung für den Berater.

Was können betroffene Anleger tun?

Fühlen Sie sich ebenfalls falsch beraten oder haben Sie durch komplexe und teure Finanzprodukte Verluste erlitten? Die geschilderten Fälle zeigen, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Die Schutzgemeinschaft SfBKV rät betroffenen Verbrauchern:

  1. Lassen Sie sich nicht entmutigen: Akzeptieren Sie pauschale Haftungsausschlüsse oder die Weigerung, Verträge rückabzuwickeln, nicht ohne Weiteres.
  2. Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Suchen Sie alle Vertragsunterlagen und, falls vorhanden, das Beratungsprotokoll zusammen.
  3. Holen Sie unabhängigen Rechtsrat ein: Eine fehlerhafte Beratung, insbesondere wenn sie nicht anleger- und anlagegerecht war, kann Schadensersatzansprüche begründen. Lassen Sie Ihre Unterlagen und die Anlageempfehlung von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig prüfen. Ein Experte kann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und potenziellen Ansprüche fundiert einschätzen.

Als Verbraucherschutzverband setzen wir uns für die Rechte von Anlegern ein und fordern transparente und faire Beratungspraktiken. Ein Zusammenschluss mehrerer Geschädigter kann zudem die Position des Einzelnen gegenüber großen Finanzkonzernen stärken.