Presseschau

Die Übertragung von elektronischen Aktien: Was Anleger wissen müssen

Die Zeiten, in denen Aktienbesitz durch dicke Papierurkunden im Tresor verkörpert wurde, gehen zu Ende. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglicht es in Deutschland, Aktien rein digital als "elektronische Aktien" auszugeben und zu handeln. Doch wie wird das Eigentum an etwas übertragen, das nur noch als Datensatz in einem Register existiert? Der Prozess ist klar geregelt, doch die Spielregeln sind neu.

Die Übertragung von elektronischen Aktien: Was Anleger wissen müssen

Die Zeiten, in denen Aktienbesitz durch dicke Papierurkunden im Tresor verkörpert wurde, gehen zu Ende. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglicht es in Deutschland, Aktien rein digital als "elektronische Aktien" auszugeben und zu handeln. Doch wie wird das Eigentum an etwas übertragen, das nur noch als Datensatz in einem Register existiert? Der Prozess ist klar geregelt, doch die Spielregeln sind neu.

Vom Papier zum Registereintrag: Die neue Basis der Übertragung

Der entscheidende Unterschied zur klassischen Aktie: Bei elektronischen Aktien findet der Eigentumsübergang nicht mehr durch die Übergabe einer physischen Urkunde statt. Dreh- und Angelpunkt ist stattdessen der Eintrag im jeweiligen elektronischen Wertpapierregister.

Das Gesetz unterscheidet hierfür zwei Hauptarten von Registern:

  1. Zentralregister: Diese werden oft von Zentralverwahrern wie Clearstream geführt.
  2. Kryptowertpapierregister: Diese basieren auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem, wie zum Beispiel der Blockchain-Technologie.

Wie funktioniert der Eigentumswechsel bei Kryptoaktien?

Stellen Sie sich vor, Sie möchten Ihre Krypto-Namensaktien verkaufen, die direkt auf Ihren Namen in einem Kryptowertpapierregister eingetragen sind. Der Prozess läuft im Wesentlichen in drei Schritten ab:

  1. Die Einigung (Der Kaufvertrag): Wie bei jedem Geschäft ist die Basis ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Darin einigen sich beide Parteien über den Verkauf und den Eigentumsübergang der elektronischen Aktien.
  2. Die Weisung (Der "Umschreibe-Auftrag"): Damit der Käufer auch offiziell der neue Eigentümer wird, muss der Verkäufer die registerführende Stelle (die das Register managt) anweisen, die Aktien auf den Namen des Käufers umzutragen. Ohne diese Weisung erfolgt keine Änderung im Register.
  3. Die Umtragung (Der digitale Eigentumswechsel): Das Eigentum geht in dem Moment über, in dem der Käufer als neuer Inhaber im elektronischen Wertpapierregister eingetragen wird. Bei Kryptoaktien ist dieser Registereintrag nicht nur ein Nachweis, sondern hat eine rechtserzeugende (konstitutive) Wirkung. Das bedeutet: Erst durch die Eintragung wird der Erwerb rechtlich wirksam.

Was gilt für Aktien im Depot bei einer Bank?

Die meisten Anleger werden ihre elektronischen Aktien nicht direkt im Register halten, sondern in einem Wertpapierdepot bei ihrer Bank (Sammelverwahrung). In diesem Fall erfolgt die Übertragung der wirtschaftlichen Berechtigung durch eine einfache Umbuchung zwischen den Depots der beteiligten Banken. Das Grundprinzip, dass der Rechtsverkehr über die Registereinträge läuft, bleibt aber auch hier im Hintergrund bestehen.

Warum ist das für Anleger wichtig?

Das eWpG schafft durch diese klaren digitalen Regeln Rechtssicherheit. Es ermöglicht schnellere und potenziell kostengünstigere Transaktionen. Wichtig für das Vertrauen der Anleger ist zudem, dass das Gesetz auch einen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten ermöglicht, ähnlich wie man es von anderen Vermögenswerten kennt. Dies stärkt die Verkehrsfähigkeit und Akzeptanz dieser neuen Wertpapierform.

Fazit aus Verbrauchersicht

Die Übertragung elektronischer Aktien ist ein rein digitaler Vorgang, der auf einer vertraglichen Einigung und der anschließenden Umtragung im zuständigen Register basiert. Das System ist darauf ausgelegt, den Anforderungen eines modernen Kapitalmarkts gerecht zu werden.

Als Schutzgemeinschaft weisen wir darauf hin: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die Details der Übertragung können je nach Ausgestaltung variieren. Wenn Sie als Anleger elektronische Aktien erwerben oder veräußern möchten, sollten Sie sich über die spezifischen Merkmale des Produkts und die Funktionsweise des Registers genau informieren. Bei Unsicherheiten oder größeren Transaktionen ist die Einholung von fachkundigem Rat, beispielsweise durch auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwälte, empfehlenswert.