Presseschau

Ein EuGH-Urteil

Wie „wallstreet:online“ mitteilt, gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2020, nach dem keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkredit-Widerruf zu

Wie „wallstreet:online“ mitteilt, gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2020, nach dem keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkredit-Widerruf zu zahlen ist.

Quelle: wallstreet-online