Homeoffice-Unfall: BSG urteilt klar
Heizkesselexplosion im Homeoffice: Unfallversicherung muss zahlen
Ein Busunternehmer, der von zu Hause aus arbeitete, erlitt bei einer Explosion seiner Heizung schwere Verletzungen. Als er versuchte, die Heizung im Homeoffice hochzufahren, explodierte der Kessel. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte zunächst eine Übernahme der Kosten ab, da sie der Meinung war, dass der Unfall nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehe.
Das Bundessozialgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Die Richter stellten fest, dass das Regulieren der Heizung im Homeoffice als betriebliche Tätigkeit anzusehen ist. Da der Mann auch seinen Arbeitsplatz beheizen wollte, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und seiner Tätigkeit. (Urt. v. 21.03.2024, Az. B 2 U 14/21 R)
BSG: Unfallversicherung auch bei Heizkesselexplosion im Homeoffice
Das BSG hat in diesem Urteil klargestellt, dass sich Arbeitnehmer auch im Homeoffice auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen können. Selbst wenn eine Explosion des heimischen Heizkessels zu schweren Verletzungen führt, muss die Berufsgenossenschaft für die Folgen aufkommen, sofern die Tätigkeit im Homeoffice mit dem Unfallgeschehen in einem sachlichen Zusammenhang steht.
Das Gericht betonte, dass die Möglichkeit, häusliche Arbeitsplätze sicher zu gestalten, keine Einschränkung des Versicherungsschutzes rechtfertigt. Entscheidend ist allein, ob die Tätigkeit im Moment des Unfalls unternehmensdienlich war.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil:
- Homeoffice: Auch im Homeoffice besteht Versicherungsschutz bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
- Betriebliche Tätigkeit: Das Regulieren der Heizung, um den Arbeitsplatz warm zu halten, gilt als betriebliche Tätigkeit.
- Ursache-Wirkung-Zusammenhang: Es muss ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Unfall bestehen, damit die Versicherung leistet.
Fazit:
Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für alle, die im Homeoffice arbeiten. Es zeigt, dass auch im häuslichen Arbeitsumfeld ein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Unfall während der Arbeit passiert.