Presseschau

Kritik der Verbraucherschützer

Verträge, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, werden derzeit gerne von den Sparkassen gekündigt. Die Sparkassen berufen sich dabei auf ein BGH-Urteil vom Mai des Jahres, obwohl dieses Urteil nicht in jedem Fall herangezogen werden könne.

Verträge, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, werden derzeit gerne von den Sparkassen gekündigt. Die Sparkassen berufen sich dabei auf ein BGH-Urteil vom Mai des Jahres, obwohl dieses Urteil nicht in jedem Fall herangezogen werden könne. Deshalb sollten Verbraucher einer solchen Kündigung widersprechen, empfehlen die Experten der Verbraucherzentrale in Erfurt.

 Quelle: mdr Thüringen