Löschung der Hypothek und Grundschuld: Das sollten Sie wissen
- OLG KölnUrteil vom 28. Februar 2001 - 13 U 95/00, rechtskräftig
Kostenlose Löschung von Hypotheken und Grundschulden
Haben Sie Ihren Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt? Dann steht Ihnen die kostenlose Löschung der entsprechenden Hypotheken oder Grundschulden zu. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen, ohne dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
- Keine zusätzlichen Gebühren: Die Bank darf für die Ausstellung der Löschungsbewilligung kein gesondertes Entgelt verlangen.
- Ausnahme: Notarkosten: Lediglich die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung müssen Sie tragen. Diese können jedoch auch von der Bank übernommen werden. (BGH-Urteil vom 7. Mai 1991 - XI ZR 244/90)
- Keine Hauptleistung: Die Löschung der Grundschuld ist keine zusätzliche Leistung, für die die Bank eine Gegenleistung fordern könnte.
- Beglaubigung: Sowohl Notare als auch Kreditinstitute selbst können die Löschungsbewilligung beglaubigen.
- Stempelgebühren: Eine zusätzliche "Stempelgebühr" für die Beglaubigung durch das Kreditinstitut ist unzulässig.
- Grundbuchgebühren: Neben den Notarkosten fallen noch Gebühren für die Eintragung der Löschung im Grundbuch an.
Warum ist die Löschung wichtig?
Als Verbraucher haben Sie das Recht auf eine schnelle und unkomplizierte Löschung der Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Kredits. Achten Sie darauf, dass die Bank ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt und keine unberechtigten Kosten verlangt.
Zusammenfassung:
Sie haben ein Recht auf die kostenlose Löschung von Hypotheken und Grundschulden nach vollständiger Tilgung des Kredits. Lassen Sie sich nicht von der Bank unberechtigte Kosten abnehmen und setzen Sie Ihre Rechte durch.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Löschung der Grundschuld auftreten, wenden Sie sich an Ihre Bank oder an eine Verbraucherzentrale.