Presseschau

Soforthilfe nicht pfändbar

Bei „Haufe“ erfahren wir von der Unpfändbarkeit einer Corona-Soforthilfe. Dem liegt in einem Fallbeispiel die einstweilige Verfügung des Finanzgerichts Münster zugrunde.

Bei „Haufe“ erfahren wir von der Unpfändbarkeit einer Corona-Soforthilfe. Dem liegt in einem Fallbeispiel die einstweilige Verfügung des Finanzgerichts Münster zugrunde.

Quelle: Haufe-Verlag