Presseschau

Sowohl als auch

Die Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk wegen Zulässigkeit der Bargeldzahlung wird offenbar zur weiteren Bearbeitung an das

Die Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk wegen Zulässigkeit der Bargeldzahlung wird offenbar zur weiteren Bearbeitung an das Bundesverwaltungsgericht zurück-verwiesen. Zwar besteht weiterhin die generelle Pflicht zur Bargeld-Annahme, jedoch könnten aus Gründen des öffentlichen Interesses Einschränkungen erfolgen.

Quelle: Häring