Presseschau

Urteil zur Reiserücktrittsversicherung: Versicherung muss zahlen

Ein Ehepaar wollte dessen Urlaub auf Kuba genießen, musste diesen aber aufgrund einer schweren Erkrankung der Frau absagen. Sie hatte sich kurz vor der Reise verletzt und die Wunde hatte sich entzündet. Das Ehepaar hatte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, doch die Versicherung wollte nicht zahlen.

Urteil zur Reiserücktrittsversicherung: Versicherung muss zahlen

  • OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2024, Az. 16 U 74/23

Was ist passiert?

Ein Ehepaar wollte dessen Urlaub auf Kuba genießen, musste diesen aber aufgrund einer schweren Erkrankung der Frau absagen. Sie hatte sich kurz vor der Reise verletzt und die Wunde hatte sich entzündet. Das Ehepaar hatte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, doch die Versicherung wollte nicht zahlen.

Warum wollte die Versicherung nicht zahlen?

Die Versicherung argumentierte, dass die Frau bereits vor Abschluss der Versicherung eine Verletzung hatte und die Erkrankung daher nicht "unerwartet" sei, wie es in den Versicherungsbedingungen stand. Außerdem behauptete die Versicherung, die Stornierung sei nicht wegen der Erkrankung, sondern wegen der drohenden Corona-Pandemie erfolgt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht gab dem Ehepaar Recht. Es entschied, dass die Erkrankung der Frau eine "schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen war. Die Tatsache, dass die ursprüngliche Verletzung schon vor Abschluss der Versicherung bestand, spielte keine Rolle, da sich daraus eine neue, schwerwiegende Erkrankung entwickelt hatte. Das Gericht betonte auch, dass die Erkrankung der Hauptgrund für die Stornierung war, nicht die Corona-Pandemie.

Warum ist das Urteil wichtig?

Dieses Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für alle, die eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Es zeigt, dass Versicherungen bei schweren Erkrankungen, die sich aus einer bestehenden Verletzung entwickeln, zahlen müssen, auch wenn die ursprüngliche Verletzung schon vor Abschluss der Versicherung bestand.

Was bedeutet das für Reisende?

  • Achten Sie auf die Versicherungsbedingungen: Lesen Sie die Bedingungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung sorgfältig durch, um zu verstehen, welche Erkrankungen versichert sind.
  • Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie alle ärztlichen Atteste und Rechnungen auf, falls Sie einmal eine Reise stornieren müssen.
  • Schließen Sie eine umfassende Versicherung ab: Eine gute Reiserücktrittsversicherung kann Sie vor finanziellen Verlusten schützen.