Für Kreditnehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Rechtssache C-66/19) den Widerrufsjoker für Immobilienkredite und KfZ-Finanzierungen bekräftigt. Wie „Börse-

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Rechtssache C-66/19) den Widerrufsjoker für Immobilienkredite und KfZ-Finanzierungen bekräftigt. Wie „Börse-Online“ berichtet, könnten mit diesem Urteil „Millionen Kreditverträge“ des Zeitraums von 2010 bis 2016 widerrufen werden.

Quelle: Börse-Online