Rechtsspruch vom BGH

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Kündigung langjähriger Prämiensparverträge durch die Sparkassen unter gewissen Bedingungen rechtens ist. (AZ.: XI ZR 345/18)

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Kündigung langjähriger Prämiensparverträge durch die Sparkassen unter gewissen Bedingungen rechtens ist. (AZ.: XI ZR 345/18) 

In einer weiteren Klage, wegen „Schaltergebühren“ bei der Sparkasse, soll im Juni d.J. das Urteil durch den BGH verkündet werden. 

Quelle: Westfalenpost