Ab September des Jahres werden Änderungen beim Online-Banking wirksam. Die i-Tan-Listen wird es nicht mehr geben. Des Weiteren wird es einen Zugriff Dritter auf das Konto geben, wenn es der Bankkunde zugelassen hat. Ferner gilt ab 14. September die gesetzliche Pflicht zur Identitätskontrolle mittels der „Zwei-Faktor-Methode“. Lesen Sie weiteres bei T-Online nach.
Quelle: T-Online