„Erstmals muss sich ein deutscher Banker für Cum-Ex-Geschäfte vor Gericht verantworten“. So die Schlagzeile von „Zeit-Online“ Nr.47/2020 vom 12. November 20. Von Cum-Ex-Geschäften wurde schon häufig gesprochen. Aber ein Bänker vor Gericht? Das ist schon eine seltene Meldung, des Lesens wert!
Quelle: Zeit