Bank muss für unbefugte Apple-Pay-Zahlungen haften – Urteil des LG Heilbronn
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Heilbronn entschieden, dass eine Bank für unbefugte Zahlungen, die über Apple-Pay mit einer digitalen Sparkassen-Card getätigt wurden, haften muss. (Urt. v. 02.04.2024, Az. 6 O 378/23)
Der Fall:
Ein Bankkunde hatte festgestellt, dass unbekannte Täter in seinem Namen für über 13.000 Euro Waren gekauft hatten. Obwohl er eine Push-Benachrichtigung zur Freischaltung der Karte erhalten hatte, behauptete er, diese nicht bewusst bestätigt zu haben. Die Bank vertrat hingegen die Auffassung, der Kunde habe die Zahlungen autorisiert oder sei zumindest grob fahrlässig gewesen.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht gab dem Kunden Recht. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Kunde die Freigabe der Karte versehentlich bestätigt hat, seien die Zahlungen nicht als autorisiert anzusehen. Zudem sei dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kunde erst kurz zuvor auf das neue Push-TAN-Verfahren umgestellt hatte und daher noch nicht ausreichend damit vertraut war. Außerdem habe die Bank den Kunden nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass mit der Freigabe der Karte sofort Zahlungen möglich sind und dass er überprüfen sollte, ob die Erstellung der Karte tatsächlich gewünscht war.
Die Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht, dass Banken bei der Einführung neuer Sicherheitsverfahren wie dem Push-TAN-Verfahren eine besondere Sorgfaltspflicht treffen müssen. Kunden müssen umfassend über die Funktionsweise und die Risiken aufgeklärt werden. Andernfalls haften die Banken für Schäden, die durch unbefugte Zahlungen entstehen.
Fazit:
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz im Bereich des Online-Banking. Es zeigt, dass Kunden nicht allein für Schäden verantwortlich gemacht werden können, wenn sie Opfer von Betrug werden.