Norbert Hering hat es geschafft. Sein einsamer Kampf wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, die Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags erst nach Vorlage einer Klärung durch den EuGH weiter zu bearbeiten.
Quelle: Norbert Häring