„Bargeldgebühren“

„Verbraucherschützer erfolgreich gegen Bargeldgebühren“, so der Titel eines Finanzbeitrags der FAZ. Die klagende Verbraucherzentrale erhielt vor dem Landgericht Berlin recht (Aktenzeichen 15 O 235/17),

„Verbraucherschützer erfolgreich gegen Bargeldgebühren“, so der Titel eines Finanzbeitrags der FAZ. Die klagende Verbraucherzentrale erhielt vor dem Landgericht Berlin recht (Aktenzeichen 15 O 235/17), der Einspruch der beklagten Bank wurde in der Berufung vom Kammergericht Berlin abgewiesen (Aktienzeichen 5 U 90/18).

Quelle: FAZ