Bereitstellungszinsen bei Darlehen: Wann sind sie gerechtfertigt?

Sie haben ein Darlehen beantragt und die Zusage erhalten. Doch bis das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto ist, vergeht oft einige Zeit. In dieser Phase fallen häufig Bereitstellungszinsen an. Was genau das ist und wann Sie diese zahlen müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Bereitstellungszinsen bei Darlehen: Wann sind sie gerechtfertigt?

Sie haben ein Darlehen beantragt und die Zusage erhalten. Doch bis das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto ist, vergeht oft einige Zeit. In dieser Phase fallen häufig Bereitstellungszinsen an. Was genau das ist und wann Sie diese zahlen müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank für die Zeitspanne zwischen der Zusage eines Darlehens und der tatsächlichen Auszahlung berechnet. Die Bank argumentiert, dass sie das Geld während dieser Zeit bereit hält und dafür einen finanziellen Ausgleich verlangt.

Warum fallen Bereitstellungszinsen an?

Die Banken begründen die Erhebung von Bereitstellungszinsen damit, dass sie das Geld, das sie Ihnen bereitgestellt haben, nicht einfach so "parken" können. Sie müssen dieses Geld ebenfalls verzinsen und sehen sich daher gezwungen, diese Kosten an Sie weiterzugeben.

Wann muss ich Bereitstellungszinsen zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie Bereitstellungszinsen zahlen, wenn:

  • Ihnen ein Darlehen zugesagt wurde.
  • Das Geld von der Bank bereitgestellt wurde.
  • Sie das Geld noch nicht abgerufen haben.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt einige Ausnahmen, in denen Sie möglicherweise keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen. So kann es beispielsweise sein, dass im Kreditvertrag vereinbart wurde, dass keine Bereitstellungszinsen anfallen. Auch wenn die Bank schuldhaft für eine Verzögerung bei der Auszahlung verantwortlich ist, müssen Sie in der Regel keine Bereitstellungszinsen zahlen.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass es grundsätzlich zulässig ist, Bereitstellungszinsen zu verlangen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil festgestellt, dass es Sache des Kunden ist, wenn er das auf seinen Wunsch bereitstehende Geld noch nicht verwenden kann.

  • BGHUrteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 207/83

Wann sind Bereitstellungszinsen rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es rechtlich in Ordnung, wenn eine Bank Bereitstellungszinsen verlangt. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Bank das Recht hat, für die Bereitstellung eines Darlehens eine Vergütung zu fordern, wenn der Kunde das Geld zwar zugesagt bekommt, aber noch nicht abruft.

Sie sind rechtmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vertraglich vereinbart: Die Höhe und die Bedingungen der Bereitstellungszinsen müssen im Darlehensvertrag klar geregelt sein.
  • Kunde hat die Verfügung: Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Darlehen frei zu verfügen, auch wenn er es noch nicht abruft.

Wann sind Bereitstellungszinsen nicht gerechtfertigt?

  • Verzögerung durch die Bank: Wenn sich die Auszahlung des Darlehens verzögert, weil die Bank Unterlagen vergessen hat oder andere Fehler gemacht hat, müssen Sie in der Regel keine Bereitstellungszinsen zahlen.
  • Unverschuldete Verzögerung: Auch bei unverschuldeten Verzögerungen, wie beispielsweise bei einem plötzlichen Todesfall in der Familie, können Sie unter Umständen auf die Zahlung von Bereitstellungszinsen verzichten.

Wann sind Bereitstellungszinsen umstritten?

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Erhebung von Bereitstellungszinsen umstritten ist. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Bereitstellungszinsen nicht verlangt werden dürfen, wenn die Verzögerung der Auszahlung ausschließlich auf ein Verhalten der Bank zurückzuführen ist.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher:in?

  • Prüfen Sie Ihren Darlehensvertrag: Überprüfen Sie die Regelungen zu Bereitstellungszinsen in Ihrem Vertrag.
  • Vergleichen Sie Angebote: Nicht alle Banken erheben Bereitstellungszinsen in gleicher Höhe oder unter denselben Bedingungen.
  • Setzen Sie sich zur Wehr: Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihrer Bank verlangten Bereitstellungszinsen unrechtmäßig sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Tipps für Verbraucher:innen:

  • Planen Sie ausreichend Zeit ein: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Darlehen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Kommunizieren Sie mit Ihrer Bank: Klären Sie im Vorfeld alle Fragen zu den Kosten und Bedingungen.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat: Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Fazit:

Bereitstellungszinsen sind in der Regel rechtmäßig, wenn sie vertraglich vereinbart sind und der Kunde die Möglichkeit hat, über das Darlehen frei zu verfügen. Dennoch sollten Sie genau prüfen, ob die Forderung nach Bereitstellungszinsen in Ihrem individuellen Fall gerechtfertigt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bank unberechtigte Zinsen verlangt, sollten Sie sich zur Wehr setzen.