Betreuerausweis: Eine einmalige Vorlage reicht meist aus

Nur einmal zeigen: Was Betreuer über die Vorlage ihres Ausweises wissen müssen

Wer eine Betreuungsperson für einen Angehörigen oder eine andere Person benötigt, steht oft vor einer Vielzahl von Fragen. Eine davon betrifft die Legitimation gegenüber Banken. Wie oft muss der Betreuerausweis vorgelegt werden? Welche Rechte haben Betreuer? Dieser Artikel klärt auf.

 

Betreuerausweis: Eine einmalige Vorlage reicht meist aus

Nur einmal zeigen: Was Betreuer über die Vorlage ihres Ausweises wissen müssen

Wer eine Betreuungsperson für einen Angehörigen oder eine andere Person benötigt, steht oft vor einer Vielzahl von Fragen. Eine davon betrifft die Legitimation gegenüber Banken. Wie oft muss der Betreuerausweis vorgelegt werden? Welche Rechte haben Betreuer? Dieser Artikel klärt auf.

Der Betreuerausweis – Ihr wichtigstes Werkzeug

Der Betreuerausweis ist der offizielle Nachweis dafür, dass jemand berechtigt ist, im Namen einer anderen Person Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dazu gehört auch der Umgang mit Bankkonten.

Muss der Betreuerausweis bei jeder Banküberweisung vorgezeigt werden?

Nein. Gerichte haben entschieden, dass die einmalige Vorlage des Betreuerausweises in der Regel ausreicht. Eine Bank darf nicht verlangen, dass Sie den Ausweis bei jeder Überweisung erneut vorzeigen.

  • LG Oldenburg, Urteil v. 15.09.2009, Az. 13 S 62/09
  • BGH, Beschl. v. 30.03.2010, Az. XI ZR 184/09

Warum müssen Sie Ihren Betreuerausweis nicht bei jeder Banküberweisung vorzeigen?

  • Bürokratischer Aufwand: Das wiederholte Vorzeigen des Ausweises ist für Sie als Betreuer mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden.
  • Keine zusätzliche Sicherheit: Auch wenn Sie Ihren Ausweis jedes Mal vorlegen, schützt das die Bank nicht vor Betrug. Denn:
    • Der Betreuerausweis muss zwar nach Beendigung der Betreuung zurückgegeben werden, aber das dauert in der Regel etwas.
    • Selbst wenn jemand versucht, sich nach Ende der Betreuung als Betreuer auszugeben, haftet diese Person für mögliche Schäden.
  • Schnelle Information: Banken erfahren in der Regel schnell, wenn sich etwas an der Betreuungssituation ändert. Entweder teilt der Betroffene dies selbst mit, oder die Erben oder ein neuer Betreuer setzen sich mit der Bank in Verbindung.

Was ist, wenn der Betreuer seine Tätigkeit beendet?

Auch wenn die Betreuung endet, dauert es in der Regel etwas, bis der Betreuerausweis zurückgegeben wird. Trotzdem besteht für die Bank kaum ein Risiko, dass ein ehemaliger Betreuer unberechtigte Verfügungen trifft.

  • Warum?
    • Schnelle Information: Banken erfahren in der Regel schnell, wenn eine Betreuung beendet wird.
    • Haftung: Selbst wenn ein ehemaliger Betreuer Geld abhebt, haftet er dafür. Die Bank kann das Geld zurückfordern.

Ihre Rechte als Betreuer

  • Ausweis aufbewahren: Bewahren Sie Ihren Betreuerausweis sicher auf.
  • Kopien anfertigen: Machen Sie Kopien von Ihrem Ausweis für wichtige Dokumente.
  • Bank informieren: Informieren Sie Ihre Bank rechtzeitig über Änderungen in der Betreuungssituation.
  • Klare Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrer Bank offen über Ihre Rechte als Betreuer.
  • Beleg für die einmalige Vorlage: Bewahren Sie den Stempel oder den Vermerk der Bank über die erste Vorlage auf.
  • Widerspruch: Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen, zögern Sie nicht, Widerspruch einzulegen.
  • Rechte kennen: Setzen Sie sich mit Ihren Rechten als Betreuer auseinander.

Fazit

Als Betreuer haben Sie das Recht, Ihre Aufgaben effizient zu erledigen. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Betreuerausweis nicht bei jeder Banküberweisung vorzeigen müssen. Wenn Sie sich an Ihre Rechte halten und mit Ihrer Bank offen kommunizieren, können Sie viele Probleme vermeiden.

Tipp:

  • Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation aller Bankgeschäfte.
  • Vertragsunterlagen: Bewahren Sie alle wichtigen Vertragsunterlagen auf.
  • Beratung: Lassen Sie sich bei Fragen von einem Rechtsanwalt oder einem Betreuungsverein beraten.

Ausblick:

Zudem muss der Beschluss über die Betreuerbestellung nicht vorgelegt werden. Die in dem Beschluss enthaltene Begründung enthält etliche sensible Daten (z.B. über das Krankheitsbild und die soziale Situation des Betroffenen), die für die Legitimation des Betreuers unnötig sind. Die Vorlage des Beschlusses sollte deshalb allenfalls in Fällen, in denen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Ausweises bestehen, verlangt werden.