BGH: Keine Bearbeitungsgebühren für Darlehen
Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Darlehen verlangen.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist eine gesetzliche Pflicht der Bank und dient in erster Linie ihren eigenen Interessen. Daher ist es unzulässig, dass Kunden für diese Tätigkeit extra bezahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klargestellt.
- BGHUrteil vom 13.05.2014 - Az. XI ZR 405/12
- BGHUrteil vom 13.05.2014 - Az. XI ZR 170/13
Sollten Sie in Ihrem Darlehensvertrag eine solche Gebühr vereinbart haben, können Sie diese unter Umständen zurückfordern. Es empfiehlt sich, in diesem Fall rechtlichen Rat einzuholen.