BGH schränkt „ewigen Widerruf“ ein
Der BGH schränkt das "ewige Widerrufsrecht" ein
Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit Lebensversicherungen abgeschlossen, bei denen die Versicherungsgesellschaft nicht richtig über das Widerrufsrecht informiert hat. Die Verträge waren nach dem sog. „Policenmodell“ des § 5a VVG a.F. im Jahr 2002 abgeschlossen worden. Dadurch konnten Verbraucher theoretisch noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass dieses sogenannte "ewige Widerrufsrecht" nicht unbegrenzt gilt. Wenn der Fehler in der Information nur geringfügig ist und der Verbraucher trotzdem wusste, dass er einen Vertrag abschließt, kann ein Widerruf nach vielen Jahren unzulässig sein.
Die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens in Fällen einer sehr späten Ausübung des Widerspruchsrechts stehe mit den Rechtsprechungsgrundsätzen des EuGH in Einklang (EuGH-Urteil v. 9.9.2021, C-33/20). Insbesondere lasse der EuGH auch die Berücksichtigung nationaler Rechtsgrundsätze zu Fragen von Treu und Glauben zu (EuGH-Urteil v. 24.2.2022, C-143/20).
Wann der "Widerspruchsjoker" nicht funktioniert
Wenn ein Versicherungsvertrag nur kleine Fehler in der Belehrung über das Widerrufsrecht enthält und der Verbraucher erst Jahre später von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht, kann dies als rechtsmissbräuchlich gelten.
Was bedeutet das konkret?
- Geringfügige Fehler: Wenn beispielsweise nur ein kleines Wort in der Information falsch ist und der Verbraucher trotzdem verstanden hat, dass er den Vertrag widerrufen kann, dann kann ein später Widerruf abgelehnt werden.
- Treu und Glauben: Der BGH beruft sich dabei auf den Grundsatz von Treu und Glauben (§242 BGB). Das bedeutet, dass man nicht alles tun darf, was rechtlich möglich ist, wenn es offensichtlich unfair gegenüber der anderen Partei ist.
- Beispielsweise: BGHUrteil v. 15.2.2023, IV ZR 353/21; BGH-Urteil v. 7.5.2014, IV ZR 76/11; BGH-Urteil v. 29.7.2015, IV ZR 384/14 u. 448/14; BGH, Urteil v. 10.2.2021, IV ZR 32/20
Was bedeutet das für Verbraucher?
- Kleine Fehler sind nicht immer entscheidend: Nicht jeder Fehler in der Versicherungspolice führt automatisch dazu, dass der Vertrag widerrufen werden kann.
- Zeit spielt eine Rolle: Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, den Vertrag erfolgreich anzufechten.
- Einzelfallprüfung: Ob ein Widerruf zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Warum ist diese Entscheidung wichtig?
- Rechtssicherheit: Diese Entscheidung schafft mehr Rechtssicherheit für Versicherungsgesellschaften und Verbraucher.
- Verhinderung von Missbrauch: Sie verhindert, dass Verbraucher alte Verträge kündigen, nur um sich Vorteile zu verschaffen.
Fazit:
Der BGH hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass das Widerrufsrecht nicht uneingeschränkt gilt. Verbraucher sollten sich daher gut beraten lassen, bevor sie einen alten Versicherungsvertrag widerrufen. Nicht jeder vermeintliche Fehler in der Police führt zum Erfolg.
Zusätzliche Informationen:
- Grund für die Einschränkung: Der Bundesgerichtshof möchte verhindern, dass Verbraucher Jahre nach Vertragsabschluss plötzlich alte Verträge widerrufen und Versicherungen damit in Schwierigkeiten bringen.
- Individuelle Beratung: Jeder Fall ist individuell zu beurteilen. Eine pauschale Aussage, ob ein Widerruf möglich ist, kann nicht getroffen werden.
Für wen ist diese Information wichtig?
- Verbraucher: Alle, die einen alten Versicherungsvertrag haben und prüfen möchten, ob sie ihn widerrufen können.
- Rechtsanwälte: Zur Beratung von Mandanten in Versicherungsangelegenheiten.