Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG: Rechte und Risiken für betroffene Mitglieder

Die Verunsicherung unter den Mitgliedern der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG ist groß. Berichte über verzögerte Auszahlungen, Unklarheiten bezüglich der Werthaltigkeit von Vermögenswerten wie den „Mallorca-Immobilien“ und die Sorge vor einer möglichen Insolvenz werfen viele Fragen auf. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. cite_start beleuchtet die Rechtslage und zeigt auf, welche Ansprüche und Risiken für betroffene Mitglieder bestehen.

Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG: Rechte und Risiken für betroffene Mitglieder

Die Verunsicherung unter den Mitgliedern der Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG ist groß. Berichte über verzögerte Auszahlungen, Unklarheiten bezüglich der Werthaltigkeit von Vermögenswerten wie den „Mallorca-Immobilien“ und die Sorge vor einer möglichen Insolvenz werfen viele Fragen auf. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. cite_start beleuchtet die Rechtslage und zeigt auf, welche Ansprüche und Risiken für betroffene Mitglieder bestehen.

Ansprüche aus dem Genossenschaftsverhältnis

  • Recht auf Auszahlung des Abschichtungsguthabens: Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft kündigen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens (§ 73 GenG). Die Satzung der Genossenschaft kann zwar Fälligkeiten regeln, doch Hinhaltetaktiken sind nicht unbegrenzt zulässig. Satzungsbestimmungen, die die Auszahlung unangemessen verzögern, können unwirksam sein.
  • Informations- und Auskunftsrechte: Mitglieder haben das Recht, im Rahmen der Generalversammlung Auskunft zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (z.B. Immobilien) können diese Rechte entscheidend sein, um die vorgelegten Bilanzen kritisch zu hinterfragen.

Die Situation im Falle einer Insolvenz

Sollte die Co.Net Insolvenz anmelden müssen, ergeben sich für die Mitglieder erhebliche Risiken:

  • Verlust der Einlagen: Im Insolvenzfall werden die Einlagen der Mitglieder zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Sie erhalten oft nur eine geringe Insolvenzquote zurück, was einen Totalverlust des investierten Kapitals bedeuten kann.
  • Sondersituation der Ratenzahler: Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht (§ 103 InsO). Er kann die Einzahlung der restlichen Raten für den Geschäftsanteil verlangen. Das Mitglied müsste dann weiterzahlen, während sein eigener Anspruch auf das Guthaben nur zu einer Forderung zur Insolvenztabelle wird, die nur quotal bedient wird. Dies kann dazu führen, dass Ratenzahler Geld „nachschießen“ müssen, ohne eine adäquate Gegenleistung zu erhalten.
  • Nachschusspflicht: Es muss geprüft werden, ob die Satzung eine Nachschusspflicht im Insolvenzfall vorsieht, was Mitglieder zu Zahlungen über ihren Geschäftsanteil hinaus verpflichten könnte.

Haftung der Genossenschaftsorgane und Vermittler

  • Organhaftung: Vorstand und Aufsichtsrat müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters erfüllen. Bei Pflichtverletzungen, wie fehlerhaften Investitionen oder Missmanagement, können sie der Genossenschaft gegenüber haften (§ 34 Abs. 2 GenG).
  • Vermittlerhaftung: Viele Mitglieder haben ihre Beteiligung über Finanzvermittler gezeichnet. Diese sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Sie müssen umfassend über alle Risiken aufklären, insbesondere über das Verlustrisiko, die geringe Handelbarkeit und eine mögliche Nachschusspflicht. Wurden Risiken verharmlost oder wurde eine ungeeignete Anlage empfohlen, kann der Vermittler auf Schadensersatz haften.

Handlungsempfehlungen der SfBKV für Betroffene

Als Verbraucherschutzverband empfiehlt die SfBKV, die seit 2004 ununterbrochen als qualifizierte Einrichtung nach § 4 UKlaG gelistet ist, den betroffenen Co.Net-Mitgliedern dringend folgende Schritte:

  1. Holen Sie unabhängigen Rechtsrat ein: Die Situation jedes Mitglieds ist individuell. Die Konsultation eines auf Bank-, Kapitalmarkt- und Genossenschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist unerlässlich.
  2. Sichern Sie alle Unterlagen: Beitrittserklärungen, Satzung, Korrespondenz und Beratungsnachweise sind wichtige Beweismittel.
  3. Beachten Sie Verjährungsfristen: Insbesondere für Schadensersatzansprüche gegen Vermittler oder Organe laufen Fristen, die nicht versäumt werden dürfen.
  4. Handeln Sie nicht vorschnell: Unterzeichnen Sie keine neuen Vereinbarungen oder Verzichtserklärungen ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

Fazit

Die Lage bei der Co.Net birgt erhebliche Risiken für die Mitglieder. Betroffene sollten ihre Rechte aktiv wahrnehmen und sich professionell beraten lassen, um finanzielle Nachteile abzuwenden. Die Komplexität der Rechtslage macht eine fachkundige Begleitung unerlässlich.