Das „Handwerksblatt“ beschreibt aufgrund eines konkreten Falls vor dem LG Köln, dass Soforthilfen für Coronafälle nicht pfändbar sind.
Quelle: Handwerksblatt
Das „Handwerksblatt“ beschreibt aufgrund eines konkreten Falls vor dem LG Köln, dass Soforthilfen für Coronafälle nicht pfändbar sind.
Quelle: Handwerksblatt