Als erstes deutsches Gericht stellt das Landgericht Bonn fest, dass Cum-Ex-Geschäfte als Straftat zu bewerten sind. Erste Verurteilungen gibt es bereits, es ist jedoch zu erwarten, dass
Als erstes deutsches Gericht stellt das Landgericht Bonn fest, dass Cum-Ex-Geschäfte als Straftat zu bewerten sind. Erste Verurteilungen gibt es bereits, es ist jedoch zu erwarten, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof behandelt wird.