Das elektronische Wertpapier: Was Anleger über digitale Aktien & Co. wissen müssen
Die Digitalisierung hat den Kapitalmarkt erfasst: Statt dicker Papierurkunden treten nun rein elektronische Einträge in Registern. Möglich macht dies in Deutschland das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Es soll die Wertpapierwelt moderner, effizienter und kostengünstiger machen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) erklärt, was das für Anleger bedeutet.
Was sind elektronische Wertpapiere?
Ein elektronisches Wertpapier wird nicht mehr als Urkunde gedruckt, sondern durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister begründet. Rechtlich hat es dieselbe Wirkung wie sein papierbasiertes Gegenstück und gilt als Sache im Sinne des § 90 BGB. Das Gesetz unterscheidet zwei Hauptformen:
- Zentralregisterwertpapiere: Diese werden in ein zentrales Register bei einem Zentralverwahrer (wie Clearstream) oder einer Depotbank eingetragen. Dies knüpft an die bekannte Depotverwahrung bei Banken an.
- Kryptowertpapiere: Diese werden in ein Kryptowertpapierregister eingetragen, das auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem wie der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), z.B. einer Blockchain, basiert.
Welche Wertpapiere können elektronisch sein?
Ursprünglich war das Gesetz auf Inhaberschuldverschreibungen beschränkt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) wurde der Anwendungsbereich jedoch entscheidend erweitert. Nun können auch Aktien elektronisch begeben werden:
- Namensaktien können sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kryptoaktien ausgegeben werden.
- Inhaberaktien können als Zentralregisterwertpapiere begeben werden.
Was bedeutet das für Anleger?
- Keine physischen Urkunden mehr: Der Besitz eines Wertpapiers wird durch den Registereintrag nachgewiesen.
- Schnellere Übertragung: Insbesondere bei Kryptowertpapieren kann die Übertragung einfacher und schneller erfolgen, potenziell sogar ohne die Zwischenschaltung einer Bank.
- Transparenz: Anleger haben in bestimmtem Umfang das Recht, das Register und die Emissionsbedingungen einzusehen.
- Rechtssicherheit: Die gesetzliche Gleichstellung mit traditionellen Wertpapieren und klare Regeln zur Übertragung (inklusive gutgläubigem Erwerb) schaffen einen verlässlichen Rahmen.
Sicherheit und Regulierung
Die Anforderungen an die Führung der elektronischen Register sind in einer speziellen Verordnung (eWpRV) geregelt. Diese soll sicherstellen, dass die Register vertraulich und integer geführt werden und die Rechtslage korrekt wiedergeben. Für Kryptowertpapierregister gelten besonders hohe Anforderungen an die Fälschungssicherheit des Systems.
Fazit aus Verbrauchersicht
Die Einführung elektronischer Wertpapiere ist ein wichtiger Modernisierungsschritt für den deutschen Kapitalmarkt. Für Anleger bedeutet dies vor allem eine Veränderung in der Art und Weise, wie Eigentum nachgewiesen und übertragen wird. Die physische Urkunde im Tresor gehört damit endgültig der Vergangenheit an.
Die SfBKV als Verbraucherschutzverband weist darauf hin: Die Materie der elektronischen Wertpapiere ist komplex und von technischen Details geprägt. Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sollten Anleger die jeweiligen Produktinformationen genau studieren. Bei Unklarheiten, insbesondere bei neuen Anlageformen wie Kryptoaktien, kann es sinnvoll sein, unabhängigen Rat einzuholen, um die Funktionsweise und die spezifischen Risiken vollständig zu verstehen.