Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Bearbeitung einer Gender-Verfassungsbeschwerde ab. Der Fall einer über 80-jährigen Saarländerin, die sich durch die Bezeichnung „Kontoinhaber“ auf Überweisungsformularen benachteiligt fühlt, wurde wegen formeller Gründe nicht zur Bearbeitung zugelassen.
Quelle: Haufe