Der „SR“ meldet, dass die Kreissparkasse Saarpfalz ab dem 01. September für Neukunden ein Verwahrentgelt, unter anderem für Girokonten, erhebt. Für Privatpersonen wird das Entgelt ab einem Guthaben von 100.000 Euro berechnet, für Eheleute ab einem Guthaben von 250.000 Euro.
Quelle: SR