Die schweizerische Zeitung „Der Bund“ meldet die Verurteilung der Privatbank Julius Bär zur Rückzahlung von 97 Millionen Franken plus aufgelaufener Zinsen aus DDR-Zeiten. Das Obergericht Zürich folgte damit einer Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).
Quelle: Der Bund