Die „Leipziger Internet Zeitung“ informierte am 15.09.2020 über die Einreichung einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen, gegen die Sparkasse Meißen. Es geht dabei wieder um Zinsansprüche der Sparkassenkunden, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale im Jahresdurchschnitt mit 4.700 Euro zu wenig berechnet wurden. Betroffene Kunden können dieser Musterfeststellungsklage noch beitragen. Im verlinkten Beitrag erfahren Sie Genaueres!
Quelle: l-iz