Wie „wallstreet:online“ mitteilt, gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2020, nach dem keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkredit-Widerruf zu zahlen ist.
Quelle: wallstreet-online
Wie „wallstreet:online“ mitteilt, gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2020, nach dem keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkredit-Widerruf zu zahlen ist.
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