Per 30.06.2020 gibt es einen Beschluss des BGH (Az.: XI ZR 119/19), wonach alle Banken verpflichtet sind, sozial schwachen Kunden ein Konto anzubieten, ohne diese Verpflichtung prohibitiv (vorbeugend verhindernd) durch hohe Entgelte zu unterlaufen. Im „Spon“ vom 04.07.20 gibt es dazu eine sehr gute Kolumne.
Quelle: Spon