Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in der ersten Musterfeststellungsklage, dass der Kläger (die Schutzgemeinschaft für Bankkunden) nicht klageberechtigt sei (AZ. 6 Mk 1/18). Damit ist der Fall nicht erledigt, denn die Schutzgemeinschaft will das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
Quelle: Westfälische Nachrichten