Es gibt ein neues BGH-Urteil zu den Bank-“gebühren“. (Aktenzeichen XI ZR 768/17)
So berichtete es heute die „Tagesschau“. Danach sind für die Bearbeitung am Schalter Entgelte grundsätzlich möglich, diese dürfen jedoch nur so hoch sein, wie die tatsächlich entstandenen Kosten.
Quelle: tagesschau