Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen: Die Tücken der Nachbesserung
Viele Lebens- oder Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Dies kann dazu führen, dass das Widerspruchsrecht auch heute noch besteht – ein sogenanntes "ewiges Widerspruchsrecht". Um dieses Recht zu beenden und eine kostspielige Rückabwicklung der Verträge zu verhindern, versuchen Versicherer oft, diesen Mangel durch eine "Nachbelehrung" zu heilen. Die SfBKV beleuchtet als Verbraucherschutzverband die hohen Hürden für eine solche Nachbesserung und die Rechte der Versicherungsnehmer.
Was ist eine Nachbelehrung und ist sie zulässig?
Eine Nachbelehrung ist der Versuch eines Versicherers, eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung Jahre nach Vertragsabschluss durch eine neue, korrekte Belehrung zu ersetzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 15. März 2023 (Az. IV ZR 40/21) klargestellt, dass eine Nachbelehrung zwar grundsätzlich möglich ist, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen.
Voraussetzungen für eine wirksame Nachbelehrung
Damit eine Nachbelehrung das Widerspruchsrecht tatsächlich beenden kann, muss sie höchsten Ansprüchen genügen. Der BGH fordert, dass die Nachbelehrung denselben strengen Anforderungen genügen muss wie die ursprüngliche Belehrung. Die SfBKV hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Klarer Bezug zum Vertrag: Die Nachbelehrung muss eindeutig erkennen lassen, auf welchen konkreten Versicherungsvertrag sie sich bezieht.
- Korrekter Inhalt nach altem Recht: Die Belehrung muss inhaltlich dem entsprechen, was zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses gesetzlich vorgeschrieben war. Das betrifft insbesondere:
- Die Form des Widerspruchs (z.B. Schriftform oder Textform).
- Die korrekte Dauer der Widerspruchsfrist (damals meist 14 oder 30 Tage).
- Den zwingend erforderlichen Hinweis, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt.
- Verständlich und eindeutig: Die Nachbelehrung muss umfassend, inhaltlich richtig, unmissverständlich und für einen juristischen Laien klar verständlich sein. Sie soll den Versicherungsnehmer in die Lage versetzen, sein Recht auch tatsächlich auszuüben.
- Keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze: Die Belehrung darf keine zusätzlichen Erklärungen enthalten, die vom eigentlichen Inhalt ablenken, verwirren oder das Lösungsrecht kleinreden. Insbesondere eine einseitige oder falsche Darstellung angeblicher Nachteile einer Vertragsauflösung kann die gesamte Nachbelehrung unwirksam machen.
- Zugang aller notwendigen und aktuellen Unterlagen: Die Widerspruchsfrist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen vorliegen. Bei einer Nachbelehrung Jahre später genügt ein bloßer Verweis auf "damals erhaltene Unterlagen" oft nicht. Für die Rechtsklarheit sollten mit der Nachbelehrung alle aktuellen und für die Ausübung des Widerspruchsrechts relevanten Unterlagen erneut zugesandt werden (z.B. aktuelle Vertragsübersicht, geltende Bedingungen, Informationen zu Rückkaufswerten).
- Nachweis des Zugangs: Im Streitfall muss der Versicherer beweisen, dass die Nachbelehrung dem Versicherungsnehmer auch tatsächlich zugegangen ist.
Handlungsempfehlungen der SfBKV bei Erhalt einer Nachbelehrung
Ein solches Schreiben sollten Sie sehr ernst nehmen, da es den Beginn einer neuen Frist auslösen könnte.
- Datum festhalten: Notieren Sie das genaue Empfangsdatum des Schreibens.
- Sorgfältig prüfen: Überprüfen Sie anhand der oben genannten Punkte, ob die Belehrung korrekt und vollständig ist. Sind alle aktuellen Vertragsdokumente beigefügt?
- Nicht einschüchtern lassen: Lassen Sie sich von Hinweisen auf angebliche Nachteile nicht davon abhalten, Ihre Rechte zu prüfen.
Was passiert bei einer fehlerhaften Nachbelehrung?
Ist die Nachbelehrung selbst fehlerhaft – etwa weil sie missverständlich ist, irreführende Zusätze enthält oder nicht alle notwendigen Unterlagen beilagen –, dann heilt sie den ursprünglichen Mangel nicht. Das bedeutet: Das "ewige Widerspruchsrecht" kann weiterhin bestehen.
Fazit und Empfehlung der Schutzgemeinschaft
Die Anforderungen an eine wirksame Nachbelehrung sind sehr hoch und die Rechtslage ist komplex. Wenn Sie von Ihrem Lebens- oder Rentenversicherer ein Schreiben mit einer "Nachbelehrung" erhalten, ist größte Vorsicht geboten.
Als Verbraucherschutzverband raten wir dringend dazu, die Wirksamkeit einer solchen Nachbelehrung und die damit verbundenen Handlungsoptionen zeitnah von einer qualifizierten Stelle (z.B. Verbraucherzentralen oder spezialisierte Rechtsanwälte) prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie keine wertvollen Rechte verlieren.