Förderkredite im Internet: Neue EU-Regeln ab 2026 stärken Verbraucherrechte
Förderkredite, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sind eine beliebte Möglichkeit zur Finanzierung privater oder unternehmerischer Vorhaben. Wenn solche Verträge online oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, gelten für Verbraucher bald neue, EU-weit einheitliche Regeln. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. informiert Sie über wichtige Änderungen, die ab dem 19. Juni 2026 in Kraft treten und Ihre Rechte stärken.
1. Mehr und klarere Informationen vor Vertragsabschluss
Ziel der Neuregelung ist es, Verbrauchern eine gut informierte Entscheidung zu ermöglichen. Banken und Finanzdienstleister müssen Ihnen künftig vor dem Abschluss eines Förderkredits im Fernabsatz umfassendere Informationen zur Verfügung stellen.
Was ist neu? Auf diese zusätzlichen Informationen haben Sie Anspruch:
- Ökologische oder soziale Ziele: Berücksichtigt ein Kreditvertrag solche Faktoren (z.B. "grüne Kredite"), muss der Anbieter über die damit verfolgten Ziele informieren.
- Folgen bei Zahlungsverzug: Die Konsequenzen verspäteter oder ausbleibender Raten (z.B. Verzugszinsen, Kündigungsrecht der Bank) müssen klar und verständlich dargelegt werden. Dies schließt auch die Berechnung einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung ein.
- Personalisierte Preise durch Automatisierung: Werden Konditionen mithilfe automatisierter Systeme (z.B. KI-basierte Datenauswertung) individuell festgelegt, muss der Anbieter Sie darüber informieren.
Wie müssen die Informationen bereitgestellt werden? Die Vorgaben zur Form der Informationsbereitstellung werden ebenfalls verbraucherfreundlicher:
- Klar und verständlich: Formuliert in einfacher Sprache, ohne übermäßigen juristischen Fachjargon.
- Auf einem dauerhaften Datenträger: Sie müssen die Informationen speichern können, z.B. als PDF.
- Leicht lesbar und barrierefrei: Die Darstellung muss gut lesbar sein und Menschen mit Behinderungen den Zugang ermöglichen (z.B. durch Kompatibilität mit Screenreadern).
- Anspruch auf "angemessene Erläuterungen": Über die reine Information hinaus muss der Anbieter Ihnen die wesentlichen Vertragsmerkmale und deren Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation aktiv und verständlich erklären.
2. Das Widerrufsrecht: Wichtige Anpassungen
Das bekannte 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen bleibt bestehen, wird aber durch einige Neuerungen ergänzt und modifiziert.
- Der neue "Widerrufsbutton": Für online abgeschlossene Verträge müssen Anbieter künftig eine leicht zugängliche elektronische Funktion (den "Widerrufsbutton") bereitstellen. Damit können Sie Ihren Vertrag einfach und direkt online widerrufen.
- Ende des "ewigen Widerrufsrechts"? Bisher konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass die 14-tägige Frist nie zu laufen begann und Verträge teils noch Jahre später widerrufen werden konnten. Die Neuregelung sieht vor, dass das Widerrufsrecht nun spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss erlischt, auch wenn die Belehrung fehlerhaft war. Aber Achtung: Diese absolute Frist gilt nicht, wenn der Verbraucher überhaupt nicht über das Bestehen seines Widerrufsrechts informiert wurde.
- Wegfall der Musterbelehrungen: Kritisch sieht die SfBKV den Plan des deutschen Gesetzgebers, die bisherigen gesetzlichen Muster für Widerrufsinformationen abzuschaffen. Dies könnte zu neuer Rechtsunsicherheit führen, da unklarer wird, wann eine Belehrung als "korrekt" gilt.
3. Was bedeutet das für Sie? Praktische Tipps der SfBKV:
Als Verbraucherschutzverband raten wir Ihnen, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten:
- Lesen Sie genau: Nehmen Sie sich Zeit, die nun noch umfangreicheren vorvertraglichen Informationen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie online einen Vertrag abschließen.
- Fragen Sie aktiv nach: Nutzen Sie Ihr neues Recht auf "angemessene Erläuterungen". Haken Sie nach, bis Ihnen alles klar ist.
- Kennen Sie Ihre Rechte: Machen Sie sich mit Ihrem Widerrufsrecht und der neuen Möglichkeit des "Widerrufsbuttons" vertraut.
- Dokumentieren Sie alles: Heben Sie sämtliche Vertragsunterlagen, E-Mails und die auf einem dauerhaften Datenträger erhaltenen Informationen sorgfältig auf.
Fazit und Ausblick
Die neuen EU-Regelungen ab Juni 2026 sind ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Verbraucherschutz bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen. Die erweiterten Informationspflichten und der Widerrufsbutton sind klare Verbesserungen. Gleichzeitig birgt die Neuregelung des Widerrufsrechts in Verbindung mit dem Wegfall der Musterbelehrungen neue Unsicherheiten.
Die SfBKV wird die Umsetzung dieser neuen Gesetze genau beobachten und sich weiterhin für die Rechte von Verbrauchern einsetzen. Sollten Sie nach Inkrafttreten der Regeln unsicher sein, ob Ihre Rechte gewahrt wurden, ist eine frühzeitige Beratung durch qualifizierte Stellen ratsam.
