Gewinne mit Kryptowährungen: Was Anleger über die Steuerpflicht wissen müssen

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum haben sich von einem Nischenphänomen zu einer etablierten Anlageklasse entwickelt, in die viele Privatpersonen investieren. Doch mit den Gewinnen kommt oft auch die Frage nach der Steuer. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) klärt auf Basis eines wegweisenden Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) über die grundlegenden steuerlichen Pflichten auf. Die Entscheidung bestätigt: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen können steuerpflichtig sein.

Gewinne mit Kryptowährungen: Was Anleger über die Steuerpflicht wissen müssen

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum haben sich von einem Nischenphänomen zu einer etablierten Anlageklasse entwickelt, in die viele Privatpersonen investieren. Doch mit den Gewinnen kommt oft auch die Frage nach der Steuer. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) klärt auf Basis eines wegweisenden Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) über die grundlegenden steuerlichen Pflichten auf. Die Entscheidung bestätigt: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen können steuerpflichtig sein.

Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) klargestellt, dass Kryptowährungen steuerrechtlich als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) gelten. Das bedeutet, obwohl sie technisch nur aus digitalen Signaturen bestehen, besitzen sie einen wirtschaftlichen Wert, sind handelbar und werden daher ähnlich wie zum Beispiel Fremdwährungen oder Kunstgegenstände behandelt.

Wann werden Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen unter die sogenannten „privaten Veräußerungsgeschäfte“. Eine Steuerpflicht entsteht, wenn zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sind:

  1. Anschaffung und Veräußerung: Sie müssen die Kryptowährungen erworben und wieder verkauft haben.
    • Anschaffung ist der Kauf gegen Euro oder eine andere Währung, aber auch der Tausch gegen andere Kryptowährungen.
    • Veräußerung ist der Verkauf gegen Euro oder der Umtausch in eine andere Kryptowährung. Wichtig: Auch der Tausch von Bitcoin in Ethereum stellt gleichzeitig eine Veräußerung von Bitcoin und eine Anschaffung von Ethereum dar.
  2. Die Jahresfrist (Haltefrist): Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung.
    • Liegt dieser Zeitraum bei nicht mehr als einem Jahr, sind die erzielten Gewinne steuerpflichtig.
    • Beträgt die Haltedauer mehr als ein Jahr, sind die Gewinne in der Regel steuerfrei.

Das genannte BFH-Urteil hat diese Grundsätze für gängige Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero ausdrücklich bestätigt. Das Gericht machte zudem deutlich, dass der Staat grundsätzlich in der Lage ist, diese Geschäfte zu besteuern, und wies das Argument eines angeblich fehlenden staatlichen Überblicks (sog. strukturelles Vollzugsdefizit) zurück.

Praktische Ratschläge der SfBKV für Anleger:

Als Verbraucherschutzverband raten wir allen Krypto-Anlegern zu sorgfältigem Handeln:

  • Dokumentation ist alles: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über alle Ihre Krypto-Transaktionen. Notieren Sie Datum, Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Tausch), Menge, Kurswert in Euro zum Zeitpunkt des Geschäfts und anfallende Gebühren. Diese Dokumentation ist entscheidend für die korrekte Ermittlung von Gewinnen oder Verlusten.
  • FIFO-Methode beachten: Wenn Sie eine Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen gekauft haben, wird bei einem Teilverkauf in der Regel die „First In, First Out“ (FIFO)-Methode angewendet. Das bedeutet, es wird steuerlich unterstellt, dass die zuerst angeschafften Coins auch zuerst wieder verkauft werden.
  • Freigrenze nutzen: Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2024). Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften (also nicht nur Krypto, sondern z.B. auch Kunst) unter dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Achtung: Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig!
  • Verluste können verrechnet werden: Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden.

Fazit und Empfehlung

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist ein komplexes Feld, das Anleger ernst nehmen müssen. Das Urteil des BFH hat für mehr Rechtsklarheit gesorgt, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Die Finanzämter schauen zunehmend genauer hin und haben auch Transaktionen auf ausländischen Plattformen im Fokus.

Spätestens wenn Sie größere Summen investiert haben oder regelmäßig handeln, ist es dringend ratsam, steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um empfindliche Nachzahlungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.