Insolvenz der Degag Holding AG: Was betroffene Anleger jetzt wissen und tun müssen

Die Nachricht von der Insolvenz der Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) und ihrer Tochterfirmen hat tausende Anleger alarmiert. Jahrelang wurden hohe Zinsen auf vermeintlich sichere Immobilieninvestments versprochen, nun droht vielen der Verlust ihres Kapitals. Zinszahlungen wurden eingestellt, das investierte Geld ist in Gefahr.

Insolvenz der Degag Holding AG: Was betroffene Anleger jetzt wissen und tun müssen

Die Nachricht von der Insolvenz der Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) und ihrer Tochterfirmen hat tausende Anleger alarmiert. Jahrelang wurden hohe Zinsen auf vermeintlich sichere Immobilieninvestments versprochen, nun droht vielen der Verlust ihres Kapitals. Zinszahlungen wurden eingestellt, das investierte Geld ist in Gefahr.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. cite_start versteht die Sorgen der Betroffenen und klärt über die Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten auf.

Die zentralen Risiken der Degag-Anlage

Ein Kernproblem liegt in der Art der Kapitalanlage: Anleger haben in der Regel sogenannte nachrangige Genussrechte gezeichnet.

  • Was bedeutet "nachrangig"? Im Insolvenzfall bedeutet dies, dass die Forderungen der Genussrechtsinhaber erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger (wie Banken, Lieferanten, Finanzamt) bedient werden.
  • Die Konsequenz: Die Wahrscheinlichkeit, das investierte Geld zurückzuerhalten, ist extrem gering. Es droht ein Totalverlust.

Die entscheidende Frage für jeden Anleger ist daher: Wurde ich über dieses existenzielle Risiko unmissverständlich, transparent und verständlich aufgeklärt?

Mögliche Ansprüche für geschädigte Degag-Anleger

Die SfBKV sieht als anerkannter Verbraucherschutzverband vor allem zwei Ansatzpunkte, um finanzielle Verluste zu kompensieren:

1. Ansprüche gegen Anlageberater und Vermittler (Vermittlerhaftung)

Sehr oft ist der Weg über den Vermittler der Anlage der aussichtsreichste. Denn dieser hatte weitreichende Pflichten:

  • Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung: Der Vermittler musste prüfen, ob eine hochriskante, nachrangige Kapitalanlage überhaupt zu Ihrer finanziellen Situation, Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passte.
  • Pflicht zur Risikoaufklärung: Er musste Sie klar und deutlich über das Totalverlustrisiko und die Nachrangigkeit Ihrer Forderung im Insolvenzfall aufklären.
  • Pflicht zur Offenlegung von Provisionen (Kick-Backs): Der Vermittler musste offenlegen, wie viel Provision er für den Verkauf der Anlage von der Degag erhalten hat. Die Tatsache, dass hohe Vertriebsprovisionen als eine Insolvenzursache genannt werden, ist hier ein wichtiges Indiz.
  • Pflicht zur Plausibilitätsprüfung: Der Vermittler hätte das Geschäftsmodell der Degag kritisch auf seine Schlüssigkeit prüfen müssen.

Wurden diese Pflichten verletzt, haftet der Vermittler auf Schadensersatz. Ein großer Vorteil: Vermittler verfügen in der Regel über eine Berufshaftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommen kann.

2. Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Degag

Zusätzlich müssen mögliche Ansprüche direkt gegen die Degag-Verantwortlichen geprüft werden:

  • Prospekthaftung: War der Emissionsprospekt fehlerhaft oder irreführend, insbesondere bezüglich der Risiken?
  • Insolvenzverschleppung: Gab es Anzeichen, dass der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde? Dies kann Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführung begründen. Die optimistische Kommunikation kurz vor der Pleite ist hier kritisch zu hinterfragen.

Handlungsempfehlungen: Was Sie jetzt tun sollten

  1. Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden: Um überhaupt eine Chance auf eine (wenn auch geringe) Quote zu haben, müssen die Forderungen korrekt und fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
  2. Ansprüche gegen den Vermittler prüfen lassen: Suchen Sie umgehend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt auf und lassen Sie prüfen, ob Ihr damaliger Berater oder Vermittler haftbar gemacht werden kann.
  3. Achtung Verjährung: Handeln Sie schnell! Für Schadensersatzansprüche laufen gesetzliche Verjährungsfristen.

Fazit

Die Insolvenz der Degag ist für tausende Anleger ein harter Schlag. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht alleine gehen. Die SfBKV rät dringend, jetzt aktiv zu werden und die Weichen richtig zu stellen, um die eigenen Rechte zu wahren und finanzielle Schäden so weit wie möglich zu begrenzen. Eine professionelle anwaltliche Prüfung der Vermittlerhaftung ist dabei ein entscheidender Schritt.