Investition ProReal Deutschland 7 gefährdet? Was betroffene Anleger jetzt wissen müssen

Die Nachrichten über die ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen sind alarmierend. Seit dem 1. Januar 2025 befindet sich die Emittentin im Zahlungsverzug, und die Sorge vieler Anleger um ihr investiertes Kapital wächst. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern und den Fallstricken des Kapitalmarktes zu schützen. Wir erläutern die Situation und zeigen mögliche Handlungsoptionen für betroffene Anleger auf.

Investition ProReal Deutschland 7 gefährdet? Was betroffene Anleger jetzt wissen müssen

Die Nachrichten über die ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen sind alarmierend. Seit dem 1. Januar 2025 befindet sich die Emittentin im Zahlungsverzug, und die Sorge vieler Anleger um ihr investiertes Kapital wächst. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern und den Fallstricken des Kapitalmarktes zu schützen. Wir erläutern die Situation und zeigen mögliche Handlungsoptionen für betroffene Anleger auf.

Die Situation bei ProReal Deutschland 7 – Ein alarmierendes Signal

Die offizielle Mitteilung der ProReal Deutschland 7 GmbH & Co. KG, dass eine Rückzahlung an die Anleger derzeit nicht möglich sei und selbst die Erlöse aus Immobilienverkäufen voraussichtlich nicht zur Deckung ausreichen, ist ein schwerer Schlag für die Investoren. Die Parallelen zu anderen ProReal-Anlagen, bei denen massive Verluste drohen, sind unübersehbar. Für Anleger der ProReal Deutschland 7 bedeutet dies eine Phase höchster Unsicherheit, in der finanzielle Verluste ohne aktives Handeln kaum noch abzuwenden sind.

Rechtliche Ansatzpunkte für geschädigte Anleger

Die komplexe Situation erfordert eine genaue juristische Bewertung. Hier gibt es mehrere Ansatzpunkte, die Anleger prüfen lassen sollten:

1. Die Problematik der Nachrangklausel Ein zentrales Risiko dieser Schuldverschreibungen ist die sogenannte Nachrangigkeitsvereinbarung. Sie bedeutet, dass die Forderungen der Anleger im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden, was in der Praxis oft einem Totalverlust gleichkommt.

  • Juristische Prüfung: Es muss geprüft werden, ob diese Klausel überhaupt wirksam vereinbart wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt an solche Klauseln, insbesondere wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, strenge Anforderungen. Sie müssen transparent und für einen Laien verständlich sein und dürfen den Anleger nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Oftmals sind solche Klauseln intransparent oder überraschend formuliert und damit unwirksam. Eine Unwirksamkeit der Klausel würde die Position der Anleger im Insolvenzfall erheblich verbessern.

2. Ansprüche gegen die Emittentin (ProReal Deutschland 7)

  • Vertragsverletzung: Durch den Zahlungsverzug verletzt die Emittentin ihre vertraglichen Pflichten gegenüber den Anlegern.
  • Prospekthaftung: Sollte der Emissionsprospekt, der die Grundlage der Anlageentscheidung war, fehlerhaft oder irreführend gewesen sein, könnten daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Dies wäre der Fall, wenn wesentliche Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt wurden.

3. Vermittlerhaftung – Der wichtigste Hebel für viele Anleger Ein besonders wichtiger und oft erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Haftung des Anlageberaters oder der vermittelnden Bank. Diese unterliegen strengen Aufklärungs- und Beratungspflichten.

  • Anleger- und objektgerechte Beratung: Der Berater war verpflichtet, umfassend, korrekt und verständlich über alle Risiken der Kapitalanlage aufzuklären. Dazu gehören insbesondere:
    • Das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.
    • Die spezifischen Risiken von nachrangigen Schuldverschreibungen und was das im Insolvenzfall bedeutet.
    • Die allgemeinen Risiken von Investitionen in den Immobilienmarkt.
    • Mögliche Interessenkonflikte des Beraters, z.B. durch den Erhalt von Provisionen (sog. Kick-Backs).
  • Pflicht zur Exploration: Der Berater musste Ihre finanzielle Situation, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft erfragen, um zu prüfen, ob die Anlage für Sie überhaupt geeignet ist.

Wurden Sie über einen oder mehrere dieser Punkte unzureichend oder falsch informiert, stehen die Chancen gut, dass Ihr Berater seine Pflichten verletzt hat. In diesem Fall können Sie Schadensersatz fordern. Ziel ist es, Sie so zu stellen, als hätten Sie die Anlage nie getätigt, also die Rückzahlung Ihres investierten Betrags zu erwirken.

Handeln Sie jetzt – Sichern Sie Ihre Ansprüche!

Als Verbraucherschutzverband kann die SfBKV keine individuelle Rechtsberatung leisten, aber wir raten dringend: Die Zeit drängt, da für die Geltendmachung von Ansprüchen Verjährungsfristen laufen.

Betroffene Anleger sollten nicht zögern, ihre Situation und die möglichen Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Eine professionelle Ersteinschätzung kann Klarheit über die Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte bringen. Setzen Sie sich für Ihre finanziellen Interessen ein und prüfen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um den drohenden Verlust abzuwenden oder zu minimieren.