Verträge, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, werden derzeit gerne von den Sparkassen gekündigt. Die Sparkassen berufen sich dabei auf ein BGH-Urteil vom Mai des Jahres, obwohl dieses Urteil nicht in jedem Fall herangezogen werden könne. Deshalb sollten Verbraucher einer solchen Kündigung widersprechen, empfehlen die Experten der Verbraucherzentrale in Erfurt.
Quelle: mdr Thüringen