Kryptowerte sicher verwahren: Was die EU-Verordnung MiCAR für Anleger bedeutet

Der Handel mit Bitcoin, NFTs und anderen Kryptowerten ist populär, doch lange glich der Markt einem „Wilden Westen“ mit wenigen Regeln und hohen Risiken. Das hat sich grundlegend geändert: Mit der Markets-in-Crypto-Assets Regulation (MiCAR) hat die Europäische Union ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das für klare Verhältnisse sorgt.

Kryptowerte sicher verwahren: Was die EU-Verordnung MiCAR für Anleger bedeutet

Der Handel mit Bitcoin, NFTs und anderen Kryptowerten ist populär, doch lange glich der Markt einem „Wilden Westen“ mit wenigen Regeln und hohen Risiken. Das hat sich grundlegend geändert: Mit der Markets-in-Crypto-Assets Regulation (MiCAR) hat die Europäische Union ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das für klare Verhältnisse sorgt.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. (SfBKV) erklärt, was das für Anleger bedeutet, die ihre digitalen Vermögenswerte sicher aufbewahren wollen.

Die neue Ära: MiCAR regelt die Krypto-Verwahrung EU-weit

Früher war das „Kryptoverwahrgeschäft“ in Deutschland eine national regulierte Finanzdienstleistung nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Mit der MiCAR-Verordnung gilt nun ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen.

Dienstleister, die Kryptowerte für Dritte verwahren und verwalten, gelten als Crypto Asset Service Providers (CASPs) und benötigen eine Zulassung nach MiCAR. Diese wird von der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland die BaFin) nach strengen, europaweit einheitlichen Kriterien erteilt.

Was bedeutet das für den Schutz von Anlegern?

Die MiCAR-Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Krypto-Dienstleister (CASPs), um den Anlegerschutz zu erhöhen:

  • Sichere Verwahrung (Segregation): Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden müssen strikt getrennt von den firmeneigenen Mitteln des Anbieters aufbewahrt werden. Kundengelder müssen bei einer Bank oder Zentralbank liegen.
  • Haftung des Verwahrers: Ein CASP haftet gegenüber seinen Kunden für den Verlust von Kryptowerten, der durch einen Hackerangriff oder einen operativen Fehler aufseiten des Dienstleisters entsteht.
  • Registerführung: Der Verwahrer muss ein genaues Register über die Bestände jedes einzelnen Kunden führen.
  • Geeignete und zuverlässige Geschäftsleitung: Die Chefs eines Krypto-Dienstleisters müssen fachlich geeignet sein und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen.
  • Ausreichendes Eigenkapital: Die Anbieter müssen über eine solide Kapitalausstattung verfügen, um Risiken abfedern zu können.
  • Robuste IT-Sicherheit: Die Sicherheit der IT-Systeme ist eine zentrale Voraussetzung für die Zulassung.
  • Handeln im Kundeninteresse: Die Dienstleistungen müssen ehrlich, fair und professionell im besten Interesse der Kunden erbracht werden.

Was Anleger jetzt tun sollten

Als Verbraucherschutzverband rät die SfBKV Anlegern, die in Kryptowerte investieren oder diese verwahren lassen möchten, zu folgenden Schritten:

  1. Nutzen Sie nur lizenzierte Anbieter: Achten Sie darauf, nur von der BaFin zugelassene CASPs zu nutzen. Die BaFin und die europäische Aufsichtsbehörde ESMA führen öffentliche Register über alle zugelassenen Anbieter.
  2. Verstehen Sie den „EU-Passport“: Ein in einem EU-Land zugelassener CASP darf seine Dienste in der gesamten EU anbieten. Dies schafft einen einheitlichen und regulierten Markt.
  3. Bleiben Sie sich der Risiken bewusst: Die MiCAR-Regulierung bietet ein deutlich höheres Schutzniveau, insbesondere bei der Verwahrung. Sie ersetzt aber nicht die eigene Sorgfalt und das Bewusstsein für die hohen Risiken von Krypto-Investments, wie etwa extreme Kursschwankungen.

Fazit

Die Zeiten des unregulierten Kryptogeschäfts in der EU sind vorbei. Die MiCAR hat einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der Anbietern klare Pflichten auferlegt und Anlegern mehr Sicherheit bei der Verwahrung ihrer digitalen Werte bieten soll. Anleger sollten die neuen Möglichkeiten nutzen und ausschließlich auf regulierte und zugelassene Partner setzen.