Meilenstein für betreute Bankkunden: Betreuer haben Anrecht auf die Einrichtung des Online-Bankings
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V setzt sich unermüdlich für die Rechte von Bankkunden ein. Ein aktuelles Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beleuchtet erneut die Hürden, mit denen insbesondere rechtliche Betreuer und ihre schutzbedürftigen Klienten im Bankalltag konfrontiert sind. Zwar wurde nicht allen unseren Forderungen stattgegeben, doch ein bedeutender Teilerfolg konnte erzielt werden: Eine Bank hat sich zu wichtigen Verbesserungen beim Online-Banking für Betreuer verpflichtet.
Das Grundproblem: Unnötige Hürden für Betreuer belasten Betreute
Immer wieder erreichen uns Beschwerden über Bankpraktiken, die den Alltag von rechtlichen Betreuern und den von ihnen vertretenen Personen unnötig erschweren. Ein Kernproblem, das auch diesem Rechtsstreit zugrunde lag, ist die Forderung mancher Banken, dass Betreuer bei jeder einzelnen Verfügung die Original-Bestellungsurkunde oder Vollmacht vorlegen müssen – selbst dann, wenn diese bereits beim erstmaligen Kontakt im Original vorgelegt wurde. Dies zwingt Betreuer, für alltägliche Bankgeschäfte immer wieder persönlich eine Filiale aufzusuchen, was mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, der letztlich die betreuten Personen belastet.
Auswirkungen auf Betreuer:
- Erheblicher Zeitaufwand: Betreuer waren gezwungen, für jede Transaktion persönlich eine Filiale der Bank während der Geschäftszeiten aufzusuchen. Im Fall der Zeugin Lange bedeutete dies Fahrten von 16-27 km zu den nächstgelegenen Filialen.
- Hohe Kosten: Der wiederholte Aufwand verursachte signifikante zusätzliche Kosten, sei es durch Fahrtkosten oder den Wert der aufgewendeten Zeit.
- Unzumutbare Belastung und Ineffizienz: Diese Praxis wurde als "unzumutbar" und als "erheblicher, gleichzeitig unnötiger zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand" beschrieben. Die Zeugin Lange musste beispielsweise dreimal hintereinander ihre Bestellungsurkunde vorlegen.
- Bürokratische Hürden: Es wurden "überflüssige bürokratische Hürden" geschaffen, die die Arbeit der Betreuer erschwerten.
Auswirkungen auf Betreute:
- Finanzielle Belastung: Die durch die umständliche Praxis entstehenden Mehrkosten für die Betreuer wurden letztlich auf die betreuten Personen abgewälzt. Dies traf insbesondere auch mittellose Betreute, wie den von Zeugin Lange betreuten 83-jährigen Herrn im Pflegeheim.
- Verzögerung von Angelegenheiten: Die Notwendigkeit persönlicher Filialbesuche für jede Transaktion konnte die Erledigung finanzieller Angelegenheiten verlangsamen
Besonders gravierend wirkt sich dies aus, wenn den Betreuern aufgrund dieser Praxis der Zugang zum Online-Banking für die Konten der Betreuten verwehrt wird. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist dies ein klarer Nachteil für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf die Unterstützung durch einen Betreuer angewiesen sind und deren finanzielle Angelegenheiten nicht effizient online verwaltet werden können.
Auswirkungen auf Betreuer:
- Eingeschränkte Handlungsfähigkeit: Betreuer konnten die Bankgeschäfte ihrer Klienten nicht effizient und zeitgemäß online erledigen.
- Zusätzlicher Aufwand: Statt schneller Online-Transaktionen waren sie auf die bereits beschriebenen zeitaufwendigen Filialbesuche angewiesen.
Auswirkungen auf Betreute:
- Unangemessene Benachteiligung: Kunden, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ihre Bankgeschäfte nur noch über bevollmächtigte Dritte abwickeln konnten, wurden durch die Verwehrung des Online-Bankings unangemessen benachteiligt.
- Mangelnde Transparenz und Effizienz: Die Verwaltung ihres Vermögens konnte weniger transparent und effizient erfolgen als bei einer möglichen Online-Kontoführung durch den Betreuer.
- Erschwerte Teilhabe: Die Verweigerung moderner Banking-Methoden für ihre Konten konnte als eine Form der Exklusion von zeitgemäßen Finanzdienstleistungen empfunden werden.
Unser Kampf für faire Bedingungen
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e.V. ist als qualifizierte Einrichtung nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) befugt, gegen verbraucherschutzgesetzwidrige Praktiken vorzugehen. Im konkreten Fall haben wir die Bank zunächst abgemahnt und nach deren Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben.
Unser Ziel war es, der Bank zu untersagen, die wiederholte Vorlage von Originalurkunden zu fordern, wenn diese bereits einmal geprüft wurden, und sicherzustellen, dass Betreuern ein vollwertiger Online-Banking-Zugang für die von ihnen verwalteten Konten gewährt wird.
Teilerfolg erzielt: Bank sichert Betreuern Online-Banking-Zugang zu!
Ein wichtiger Erfolg konnte im Laufe des Verfahrens durch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn! Er erleichtert die Arbeit von Betreuern erheblich und stellt sicher, dass die finanziellen Angelegenheiten von schutzbedürftigen Personen zeitgemäß und effizient verwaltet werden können. Die Kosten für diesen Teil des Verfahrens wurden der Bank auferlegt, da das Gericht andeutete, dass unsere Klage hier voraussichtlich Erfolg gehabt hätte.
Gerichtliche Entscheidung zu weiteren Aspekten
In einem weiteren Punkt unserer Klage, der die Anonymisierung der Wohnanschrift von Betreuern im Online-Banking zum Schutz vor Belästigungen betraf, folgte das Gericht unserer Argumentation leider nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies diesen speziellen Antrag ab, da es die Bank aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften für verpflichtet hält, die vollständige Wohnanschrift des Betreuers zu erheben und zu speichern. Die Bank behandle hier alle Personen gleich und eine Ungleichbehandlung zugunsten von Betreuern sei in diesem Fall nicht geboten.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Der erreichte Teilerfolg beim Online-Banking für Betreuer ist ein klares Signal, dass sich Hartnäckigkeit im Sinne des Verbraucherschutzes auszahlt. Betreuer, die Konten bei der betreffenden Bank verwalten, sollten nun leichteren Zugang zum Online-Banking erhalten.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass die Rechte von Bankkunden – insbesondere von vulnerablen Gruppen und ihren gesetzlichen Vertretern – gewahrt und gestärkt werden. Wir bleiben wachsam und fordern alle Banken auf, ihre Prozesse im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit und unter Beachtung der besonderen Bedürfnisse von Menschen unter Betreuung zu gestalten.
