Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 20. November 2018 die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes-Benz Bank AG im Klageregister öffentlich bekannt gemacht:
Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamts für Justiz
Anmelden können sich betroffene Verbraucher von jetzt an bis zum Tag vor dem ersten Gerichtstermin. Dies ist im Fall der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank der 24. Januar 2019, da das Oberlandesgericht Stuttgart den ersten Verhandlungstag auf den 25. Januar 2019 gelegt hat.
Verbraucher können sich online über den folgenden Link anmelden:
Anmeldeformular zur Musterfeststellungsklage
Die öffentliche Bekanntmachung enthält u.a. auch eine kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts. Anhand dieser Beschreibung müssen Kunden der Autobank entscheiden, ob diese Musterfeststellungsklage mit ihrem persönlichen Lebenssachverhalt übereinstimmt. In der Klage wird demnach Bezug genommen auf Verbraucher, denen beim Kauf des Fahrzeuges vom Autohändler das Darlehen vermittelt wurde, die ihr Kfz-Finanzierungsdarlehen ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben und die ihre Erklärung zum Abschluss des Darlehensvertrags widerrufen haben.
Die Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden richtet sich gegen die nicht ordnungsgemäßen Widerrufsinformationen in Autokreditverträgen. Ziel der Klage ist es, feststellen zu lassen, dass Verbraucherkreditverträge zur Finanzierung von Fahrzeugkäufen, die ab dem 13.06.2014 mit der Mercedes-Benz Bank AG abgeschlossen wurden, „ewig“ widerruflich sind (unbefristetes Widerrufsrecht), weil die Pflichtangaben in ihren Widerrufsinformationen nicht in der gesetzlich gebotenen Weise enthalten sind.
Unter unserer kostenfreien Telefonnummer 0800 55500999 unterstützen wir betroffene Verbraucher gerne bei der Anmeldung zu unserer Musterfeststellungsklage.