PKV-Beitragserhöhungen: Wann muss die Versicherung Auskunft über alte Anpassungen geben?
Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind für viele Versicherte ein dauerhaftes Ärgernis. Doch was können Sie tun, wenn Sie ältere Beitragserhöhungen überprüfen möchten, aber die dazugehörigen Schreiben nicht mehr auffindbar sind? Muss Ihre Versicherung Ihnen umfassend Auskunft erteilen und Kopien aller alten Unterlagen zusenden? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 2024 (Az. IV ZR 311/22) gibt hierzu wichtige Leitlinien vor.
Das Problem: Fehlende Unterlagen und der Wunsch nach Auskunft
Sie erhalten eine erneute Ankündigung zur Beitragserhöhung und möchten nun ältere Anpassungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Die Mitteilungen dazu finden Sie jedoch nicht mehr. Können Sie nun von Ihrer PKV verlangen, Ihnen alle Schreiben zu vergangenen Erhöhungen erneut zuzusenden?
Die Entscheidung des BGH: Kein genereller Auskunftsanspruch bei verlorenen Dokumenten
Der BGH hat klargestellt, dass private Krankenversicherer nicht pauschal verpflichtet sind, ihren Kunden Auskunft über längst vergangene Beitragserhöhungen zu geben, nur weil diese die ursprünglichen Mitteilungen verloren haben. Zwar kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Ausnahmefällen eine Auskunftspflicht ergeben, dafür müssen laut BGH aber hohe Hürden überwunden werden:
- Nachweis des Verlusts: Der Versicherungsnehmer muss glaubhaft machen oder beweisen, dass er die Unterlagen tatsächlich nicht mehr besitzt.
- Begründung des Verlusts: Entscheidend ist, dass der Grund für den Verlust der Unterlagen dargelegt wird. Nur dann kann geprüft werden, ob eine Ausnahmesituation vorliegt.
- Keine pauschale Entschuldigung: Die bloße Behauptung, man müsse als Versicherungsnehmer solche Schreiben nicht ewig aufbewahren, reicht für einen Auskunftsanspruch nicht aus.
Auch andere Rechtsgrundlagen, wie das Recht auf eine Kopie der Vertragsbestimmungen (§ 7 Abs. 4 VVG) oder das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), begründen laut BGH keinen Anspruch auf die Zusendung vollständiger alter Begründungsschreiben.
Praktische Tipps für Sie als Versicherte
Aus diesem Urteil ergeben sich für Sie als Verbraucher wichtige Konsequenzen:
- Dokumente sorgfältig aufbewahren: Bewahren Sie alle Schreiben Ihrer privaten Krankenversicherung, insbesondere die Begründungen zu Beitragserhöhungen, gut und sortiert auf. Das ist die beste Grundlage für eine spätere Überprüfung.
- Verlust konkret begründen: Sollten Sie dennoch Unterlagen verloren haben und Auskunft benötigen, müssen Sie den Verlust und seine Umstände genau darlegen können.
- Aktuelle Erhöhungen genau prüfen: Achten Sie bei jeder neuen Beitragserhöhung genau auf die Begründung. Diese muss nach § 203 Abs. 5 VVG bestimmten formalen Anforderungen genügen. Ist die Begründung mangelhaft, kann die Erhöhung unwirksam sein.
Fazit aus Verbrauchersicht
Die Hürden für einen nachträglichen Auskunftsanspruch über vergangene Beitragserhöhungen sind hoch. Versicherte können sich nicht einfach darauf berufen, die Schreiben verloren zu haben. Umso wichtiger ist es, selbst aktiv zu werden und alle Unterlagen sorgfältig zu archivieren.
Die SfBKV beobachtet die Praktiken der Versicherer genau. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit aktueller Beitragserhöhungen haben, ist es wichtig, sich zu informieren. Als Verbraucherschutzverband klären wir über die Rechtslage auf und unterstützen unsere Mitglieder dabei, ihre Rechte zu verstehen und zu wahren.