Die Internetplattform „eRecht24“ gibt unter Beachtung eines Urteils des Amtsgerichts Bonn (Urteil vom 30.07.2020 Az.: 118 C 315/19) Hinweise auf den Auskunftsanspruch von Bankkunden gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (siehe dazu unseren Beitrag „Wertvoller Hinweis“ in der Presseschau vom 03.09.2020)
Quelle: eRecht24