Riester-Verträge: BGH erklärt Gebührenklausel für unwirksam
Was bedeutet das Urteil für Riester-Sparer?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 21. November 2023 eine wichtige Entscheidung für Riester-Sparer getroffen. Konkret hat das Gericht eine Klausel in bestimmten Riester-Verträgen für unwirksam erklärt, die die Erhebung von Abschluss- und Vermittlungskosten bei der Vereinbarung einer Leibrente vorsah. (Az. XI ZR 290/22)
Warum ist diese Klausel unwirksam?
Die Richter*innen kamen zu dem Schluss, dass diese Klausel:
- Unklar und unverständlich formuliert war: Der durchschnittliche Verbraucher konnte nicht genau erkennen, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe diese Kosten anfallen würden.
- Unangemessen benachteiligend für die Verbraucher war: Die Klausel verschaffte der Bank einen unfairen Vorteil, ohne den Verbraucher ausreichend zu informieren.
Was bedeutet das für mich als Riester-Sparer?
Wenn Sie einen Riester-Vertrag mit einer ähnlichen Klausel haben, sollten Sie Folgendes beachten:
- Prüfen Sie Ihren Vertrag: Überprüfen Sie sorgfältig die Bedingungen Ihres Vertrags, insbesondere die Abschnitte zu Kosten und Gebühren.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Klausel ebenfalls unwirksam sein könnte, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
- Kontakt zur Bank aufnehmen: Sie können sich auch direkt an Ihre Bank wenden und nach den Auswirkungen dieses Urteils auf Ihren Vertrag fragen.
Was sind die allgemeinen Auswirkungen dieses Urteils?
Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und unterstreicht die Bedeutung klarer und transparenter Vertragsbedingungen. Es ist ein Signal an die Finanzindustrie, dass unfaire Klauseln nicht mehr toleriert werden.
Wichtiger Hinweis:
Dieses Urteil bezieht sich auf einen konkreten Fall und eine spezifische Klausel. Ob Ihre eigene Situation von diesem Urteil betroffen ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden.