Die Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk wegen Zulässigkeit der Bargeldzahlung wird offenbar zur weiteren Bearbeitung an das Bundesverwaltungsgericht zurück-verwiesen. Zwar besteht weiterhin die generelle Pflicht zur Bargeld-Annahme, jedoch könnten aus Gründen des öffentlichen Interesses Einschränkungen erfolgen.
Quelle: Häring