„t-online“ informiert unter Berufung auf eine dpa-Meldung, dass Sparkassen keine Verträge mit vereinbarter Laufzeit vorzeitig kündigen dürfen. Dem Beispiel liegt eine Entscheidung des OLG Dresden vom 21.11.2019 zugrunde.
„t-online“ informiert unter Berufung auf eine dpa-Meldung, dass Sparkassen keine Verträge mit vereinbarter Laufzeit vorzeitig kündigen dürfen. Dem Beispiel liegt eine Entscheidung des OLG Dresden vom 21.11.2019 zugrunde.