Unerwarteter Geldeingang auf dem Konto könnte eine Fehlbuchung sein – der Kontoinhaber darf das Geld nicht als sein Eigentum betrachten. Auch wenn dies eine angenehme Vorstellung sein mag. Unter welchen Umständen es sich dennoch anders verhalten kann, bzw. wie sich die rechtliche Seite so einer Situation aussieht, erklärt ein Beitrag vom „Deutschlandfunk“ (mit Tonaufnahme der Sendung).
Quelle: Deutschlandfunk