Wenn Konten in Vergessenheit geraten, weil zum Beispiel der Eigentümer verstarb und die Erben nichts davon wissen, dann fallen die Guthaben nach 30 Jahren den Banken zu. Der Umgang mit diesen sogenannten „Nachrichtenlosen Konten“ ist derzeit in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Die Banken freut es.
Quelle: Spon