Wahrheitspflicht beim Kreditantrag: Wie Verbraucher sich vor teuren Fehlern schützen
Ein Kredit kann in vielen Lebenslagen eine wichtige finanzielle Unterstützung sein. Doch beim Abschluss eines Kreditvertrages gelten nicht nur für die Bank, sondern auch für Verbraucher wichtige Pflichten. Als qualifizierte Einrichtung nach dem Unterlassungsklagengesetz (§ 4 UKlaG) ist es eine unserer satzungsgemäßen Aufgaben, Sie vor den Fallstricken im Finanzdienstleistungssektor zu schützen. Dazu gehört auch die Aufklärung über Ihre Obliegenheiten. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung unterstreicht, wie entscheidend Ehrlichkeit beim Kreditantrag ist und welche gravierenden Folgen das Verschweigen wichtiger Informationen haben kann.
Die goldene Regel: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
Wenn Sie einen Kredit beantragen, ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Das bedeutet, der Kreditgeber muss einschätzen, ob Sie wirtschaftlich in der Lage sein werden, das Darlehen vertragsgemäß zurückzuzahlen. Grundlage dieser Prüfung sind die von Ihnen gemachten Angaben zu Ihrer finanziellen Situation. Hierzu zählen nicht nur Einkommen und Ausgaben, sondern auch alle Umstände, die Ihre zukünftige Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Schutz des Verbrauchers bei fehlerhafter Prüfung durch die Bank
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht Schutzmechanismen für den Fall vor, dass eine Bank ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verletzt. Stellt sich eine solche Pflichtverletzung heraus, kann dies für den Kreditnehmer Vorteile haben, wie beispielsweise eine Reduzierung des vereinbarten Zinssatzes auf ein marktübliches Niveau (§ 505d Abs. 1 BGB). Die reine Kreditsumme muss zwar in der Regel zurückgezahlt werden, bei Zinsen und Kosten kann der Verbraucher aber entlastet werden.
Die Ausnahme: Kein Schutz bei Täuschung durch den Kreditnehmer
Diese Schutzvorschriften greifen jedoch nicht, wenn der Kreditnehmer selbst arglistig oder grob fahrlässig handelt. Verschweigt der Antragsteller bewusst wichtige Informationen oder macht falsche Angaben, die für die Kreditentscheidung der Bank erheblich sind, verliert er diese gesetzlichen Vorteile (§ 505d Abs. 3 BGB).
Ein eindrückliches Beispiel liefert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Beschl. v. 11.09.2024, Az. 8 U 78/24). In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Kredit beantragt, aber verschwiegen, dass ihm eine mehrjährige Haftstrafe bevorstand, die er in Kürze antreten musste. Durch die Inhaftierung wäre sein Arbeitsplatz und damit sein Einkommen weggefallen, was die Rückzahlung des Kredits unmöglich gemacht hätte. Das Gericht urteilte klar: Das Verschweigen einer derart schwerwiegenden Tatsache führt dazu, dass sich der Kreditnehmer nicht auf mögliche Fehler der Bank bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berufen kann. Er musste den Kredit trotz möglicher Versäumnisse der Bank zu den vollen, ursprünglich vereinbarten Konditionen bedienen. Das Gericht sah darin sogar Anzeichen für einen Eingehungsbetrug.
Die SfBKV rät: Worauf Sie als Kreditnehmer achten müssen
- Offenheit ist Pflicht: Legen Sie alle Umstände offen, die Ihre Fähigkeit zur Kreditrückzahlung beeinflussen könnten. Das betrifft nicht nur Ihre aktuelle finanzielle Lage, sondern auch absehbare negative Veränderungen in der Zukunft.
- Zukunftsperspektive zählt: Wissen Sie, dass Sie demnächst Ihren Arbeitsplatz verlieren oder – wie im geschilderten Fall – eine Haftstrafe antreten müssen, ist dies eine für die Bank entscheidende Information.
- Vorsicht bei Gehaltsnachweisen: Die Vorlage von Lohnabrechnungen kann laut OLG Oldenburg als stillschweigende Erklärung verstanden werden, dass Ihr Einkommen auch für die Zukunft gesichert ist. Steht ein Wegfall des Einkommens bevor, müssen Sie dies aktiv mitteilen.
- Verschweigen wird teuer: Wer relevante Informationen zurückhält, kann sich später nicht auf Fehler der Bank berufen und muss den Kredit zu den vereinbarten, oft teureren Konditionen zurückzahlen. Im schlimmsten Fall können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Fazit und Empfehlung der Schutzgemeinschaft
Die Entscheidung des OLG Oldenburg macht deutlich: Ehrlichkeit beim Kreditantrag ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern eine handfeste juristische Obliegenheit mit potenziell gravierenden finanziellen Folgen. Wer wesentliche, negative Umstände verschweigt, steht am Ende schlechter da.
Sollten Sie unsicher sein, welche Informationen Sie bei einem Kreditantrag angeben müssen, oder wenn Sie Probleme mit einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag haben, ist es ratsam, frühzeitig Klarheit zu suchen. Als Schutzgemeinschaft raten wir, im Zweifel die Beratung durch qualifizierte Einrichtungen oder spezialisierte Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen, um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.