Wasserschaden & Schwammbefall: Versicherung zahlt nicht? BGH stärkt Ihre Rechte!
Ein Wasserschaden im eigenen Haus ist für jeden Eigentümer ein Albtraum. Wenn als Folgeschaden dann auch noch Schwammbefall auftritt und die Wohngebäudeversicherung die Übernahme der Kosten verweigert, fühlen sich viele im Stich gelassen. Sie haben auf den Schutz Ihrer Versicherung vertraut und stehen nun vor einem finanziellen und nervlichen Scherbenhaufen.
In solchen Situationen ist es entscheidend, seine Rechte als Versicherungsnehmer zu kennen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: IV ZR 212/23 vom 13.11.2024) stärkt die Position von Versicherten nun erheblich und gibt Anlass zur Hoffnung.
Der Fall: Versicherung mauert bei Schwammschaden
Im konkreten Fall hatte ein Hausbesitzer nach einem versicherten Leitungswasserschaden mit Schwammbefall zu kämpfen. Die Versicherung lehnte die Regulierung des Schwammschadens ab. Sie berief sich dabei auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die Schäden durch Schwamm pauschal vom Versicherungsschutz ausschloss – eine gängige Praxis, die Betroffene vor massive Probleme stellt, da Schwamm eine häufige und gefürchtete Folge von Feuchtigkeitsschäden ist.
Die BGH-Entscheidung: Ein wichtiger Sieg für Verbraucher
Der BGH hat dieser Praxis der Versicherer nun einen Riegel vorgeschoben und die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben.
Die zentralen Aussagen der Richter:
- Ein Gericht darf nicht einfach pauschal annehmen, dass Schwammschäden keine typische Folge von Leitungswasserschäden sind. Dies muss im Zweifel durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Die Vorinstanz hatte dies versäumt und damit das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt.
- Versicherungsnehmer dürfen von ihrer Wohngebäudeversicherung einen umfassenden und lückenlosen Schutz für das versicherte Risiko (hier: Leitungswasser) erwarten.
- Ausschlussklauseln, die diesen Schutzzweck aushöhlen und den Versicherungsschutz für typische Folgeschäden quasi zwecklos machen, können unwirksam sein.
Was bedeutet dieses Urteil für Sie als Versicherungsnehmer?
Dieses Urteil ist ein klares und positives Signal für Verbraucher:
- Ihre Rechte werden gestärkt: Versicherungen können sich nicht mehr so einfach auf pauschale Schwamm-Ausschlussklauseln berufen, wenn der Schwammbefall eine direkte und typische Folge eines versicherten Leitungswasserschadens ist.
- Gerichte müssen genauer prüfen: Die Justiz ist angehalten, die Ursachen und die Typizität von Schwammschäden sorgfältig, notfalls mit Sachverständigen, zu prüfen.
- Mögliche Beratungspflichtverletzung: Der BGH deutete zudem an, dass ein Versicherer seine Beratungspflicht verletzen könnte, wenn er einem Kunden wissentlich einen unpassenden Vertrag verkauft – zum Beispiel einen Vertrag mit generellem Schwammausschluss für ein Haus in Holzbauweise, das besonders anfällig für Schwamm ist.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Fühlen Sie sich von Ihrer Versicherung im Stich gelassen? Werden berechtigte Ansprüche nach einem Wasserschaden abgelehnt oder die Regulierung verzögert? Die Auseinandersetzung mit Versicherungen ist oft zermürbend.
Als Schutzgemeinschaft SfBKV raten wir Ihnen:
- Lassen Sie eine Ablehnung nicht auf sich beruhen. Das aktuelle BGH-Urteil zeigt, dass die Rechtslage auf Ihrer Seite sein kann.
- Dokumentieren Sie alles genau. Halten Sie den Schaden, die Kommunikation mit der Versicherung und alle entstehenden Kosten fest.
- Holen Sie sich fachkundige Hilfe. Die Prüfung von Versicherungsbedingungen und die Durchsetzung von Ansprüchen erfordert juristische Expertise. Es ist dringend zu empfehlen, Ihren Fall von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, um Ihre Interessen mit dem nötigen Nachdruck zu vertreten.
Wir als Schutzgemeinschaft setzen uns für die Rechte von Versicherten ein und begrüßen Urteile, die für mehr Transparenz und Fairness bei der Schadensregulierung sorgen.